Volksbanken und Sparkassen bauen tausende Geldautomaten ab

/Main: Die Zahl der Geldautomaten schrumpft weiter. Weil die Deutschen seltener bar bezahlen, haben allein Volks- und Raiffeisenbanken 2021 und 2022 rund 1.800 Geldautomaten abgebaut, berichtet das “Handelsblatt” (Dienstagausgabe) unter Berufung auf Angaben des Branchenverbands BVR. Die Zahl sank demnach per Ende vergangenen Jahres auf 15.520. Auch die Sparkassen, Marktführer im Geschäft mit privaten Kunden, haben erstmals nennenswert Geräte zur Bargeldvesorgung abgebaut: Im Jahr 2021 ging die Zahl um etwa 1.034 auf 21.582 zurück, wie Bundesbank-Zahlen zeigen, neuere Daten liegen noch nicht vor.

Dem Sparkassen-Lobbyverband DSGV zufolge lag die Zahl der Automaten zuvor mehrere Jahre stabil bei rund 23.000. Neben der geringen Bargeldnutzung spielt die zunehmende Zahl von Geldautomatensprengungen eine Rolle beim Abbau von Geräten. Beim DSGV heißt es, dass an Risikostandorten geprüft werde, ob ein Geldautomat durch weitere Schutzmaßnahmen bestehen bleiben könne. “Ist dies nicht der Fall, kommt ein Abbau infrage.” Die Zahl der gesprengten Geldautomaten war im vergangenen Jahr nach oben geschnellt: Es gab in fast 500 Angriffe – so viele wie noch nie.

Auch 2023 geht die Angriffswelle weiter, in den ersten sieben Wochen des Jahres wurden rund 70 Sprengungen gemeldet, wie laut “Handelsblatt” eine unter den Landeskriminalämtern ergab. Bei einem runden Tisch im Bundesinnenministerium (BMI) hatten sich Regierung, Bankenverbände und Polizeibehörden Mitte November darauf verständigt, dass die Schutzmaßnahmen verstärkt werden müssten und auch der Abbau kein Tabu sein dürfe. Da es bisher keine Anzeichen für weniger Sprengungen gibt, droht das Innenministerium der Finanzbranche nun mit einer gesetzlichen Regelung zum besseren der Geldautomaten. Für den Fall, dass die gemeinsame Erklärung durch die Teilnehmer des runden Tisches nicht ausreichend umgesetzt werde und sich die Kriminalitätslage nicht nachweislich und im erforderlichen Umfang verbessere, halte das BMI gesetzliche Verpflichtungen für erforderlich.

“Dabei wird es insbesondere um die gesetzliche Verpflichtung der Betreiber von Geldautomaten gehen”, teilte das Ministerium auf eine Anfrage des “Handelsblatts” mit.

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