Bundesländer blockieren Baulandschaffung

: Bei der Schaffung von Bauland und dem Erhalt von erschwinglichem Wohnungen bleiben viele untätig oder handeln widersprüchlich. Das zeigt eine Analyse des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), über die das “Handelsblatt” (Mittwochausgabe) berichtet.

Demnach nutzen nur vier Länder alle möglichen Instrumente, die es bauplanungsrechtlich leichter machen, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Sechs Länder haben nur einige Instrumente in Kraft gesetzt und weitere sechs Länder sind bislang untätig geblieben. Der DGB fordert darum eine flächendeckende Einführung der planungsrechtlichen Verschärfungen. Grundlage der Regelungen ist das Baulandmodernisierungsgesetz, das Mitte 2021 in Kraft getreten ist.

In diesem Zuge wurden insgesamt vier Instrumente für die Kommunen geschaffen: Umwandlungsvorbehalt, besonderes Vorkaufsrecht, Befreiungen vom Bebauungsplan zugunsten des Wohnungsbaus und erweiterte Baugebote. Alle vier Instrumente dürfen allerdings nur in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten angewendet werden, die von der Landesregierung per Verordnung festgelegt werden. Der DGB kritisiert, dass die Instrumente in vielen Kommunen gar nicht zur Anwendung kommen. Demnach schöpfen nur Berlin und alle Möglichkeiten aus.

Niedersachsen und setzen zwar alle Instrumente ein, aber nicht in allen Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Nordrhein-Westfalen, und Schleswig-Holstein ignorieren den Umwandlungsvorbehalt offenbar. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sagte dem “Handelsblatt” (Mittwochausgabe): “Es ist völlig unverständlich, dass die Länder je nach Gutdünken quasi als Veto-Macht auftreten können und damit die vollständige Anwendung des Gesetzes blockieren.” Um in der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt effektiv gegensteuern zu können, “sollten die Kommunen alle Möglichkeiten des Baulandmobilisierungsgesetzes an die Hand bekommen”, so Körzell.

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Bildhinweis: Gerüstbau für Wärmedämmung

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