Einladung zur Online-Pressekonferenz auf dem DAV-Wirtschaftsforum am 23. April 2024 um 13.00 Uhr

Berlin / Potsdam:

Im Vorfeld des vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) angekündigten Apothekenreformgesetzes steht das Wirtschaftsforum des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) am 23./24. April 2024 in Potsdam unter dem Titel “Die Apothekenreform der Ampel-Koalition – Chance oder Umbruch?”. Zwei hochrangige Referenten werden dabei ihre Gutachten vorstellen, die wir Ihnen zusammengefasst präsentieren wollen. Wir laden Sie ein:

Online- auf dem DAV-Wirtschaftsforum

“Gutachten zur geplanten Apothekenreform der Ampel-Koalition”

Dienstag, 23. April 2024, 13.00 Uhr

Prof. Dr. Georg Götz, Justus-Liebig-Universität Gießen:

Vor-Ort-Apotheken zwischen Kostendruck und Honoraranpassung

Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, Richter Bundesverfassungsgericht a.D.:

Apothekerliche Präsenzpflicht in der Apotheke

Dr. Hans-Peter Hubmann, DAV-Vorsitzender

Gabriele Regina Overwiening, ABDA-Präsidentin

Bitte melden Sie sich bis Montag, 22. April 2024, unter presse@abda.de an, damit Sie rechtzeitig vor Beginn den Zugangslink erhalten.

Daneben werden auch der Politische Lagebericht des DAV-Vorsitzenden Dr. Hans-Peter Hubmann am 23. April 2024 um 10.00 Uhr und die Gesundheitspolitische Diskussionsrunde am 24. April 2024 um 16.00 Uhr per Live-Stream aus Potsdam zu sehen sein. Für diese Live-Übertragungen auf www.abda.de und www.pharmazeutische-zeitung.de und www.dav-wirtschaftsforum.de ist keine Anmeldung erforderlich.

Falls Sie vor Ort in Potsdam teilnehmen wollen, finden Sie alle Details zur Presseakkreditierung unter www.dav-wirtschaftsforum.de und www.abda.de

Kontakt

Newsroom:
Pressekontakt: Benjamin Rohrer
Leiter Kommunikation
030 40004-132
presse@abda.de

Christian Splett
Stv. Pressesprecher
030 40004-137
c.splett@abda.de

Quellenangaben

Bildquelle: Politischer Lagebericht: DAV-Vorsitzender Dr. Hans-Peter Hubmann auf dem DAV-Wirtschaftsforum 2023 in Berlin. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/7002 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.
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