Straftaten gegen Journalisten erreichen neuen Höchststand

: Die Fälle von Straftaten gegen Journalisten und Medienschaffende haben im vergangenen Jahr einen neuen Höchststand erreicht. Das geht aus der Antwort der auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor, über welche die “Welt” berichtet.

Im Rahmen des kriminalpolizeilichen Meldedienstes wurden demnach 2022 im Bereich politisch motivierter Kriminalität 320 Straftaten mit dem Angriffsziel erfasst. Diese beinhalten 46 Gewaltdelikte, 41 Nötigungs- und Bedrohungsdelikte, 31 Sachbeschädigungen sowie 27 Volksverhetzungen. Die Linksfraktion ließ sich die Zahlen auch nach Straftaten in Zusammenhang mit Demonstrationen aufschlüsseln, die die Corona-Pandemie zum Inhalt hatten. Im Jahr 2022 gab es hier 64 Straftaten gegen Journalisten und Medienschaffende, davon 15 Gewaltdelikte.

Im Jahr 2021 hatte es 276 Straftaten und davon 30 Gewaltdelikte gegen Journalisten und Medienschaffende gegeben; im Jahr 2020 260 Straftaten und davon 32 Gewaltdelikte. Im Jahr 2019 kam es zu 104 und 2018 zu 93 Straftaten. Dies geht aus Antworten der Bundesregierung auf vorherige Anfragen der Linksfraktion hervor. Damit hat sich die Anzahl der gegen die gerichteten Straftaten innerhalb von vier mehr als verdreifacht.

Statistisch erfasst werden Straftaten gegen die Presse seit 2016 – damals lag die Anzahl bei 193. 2017 sank sie zunächst stark auf 85 Straftaten. “Die erfassten Straftaten gegen Medienschaffende haben 2022 einen neuen traurigen Höchstwert erreicht”, sagte die medienpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Petra Sitte, der “Welt”. Das gelte auch für die Gewaltdelikte, von denen wie schon im Vorjahr ein Drittel im Zusammenhang mit Protesten mit Corona-Bezug erfolgt sei. “Selbst wenn die Anlässe für solche Proteste wegfallen, wird die Radikalisierung und pressefeindliche Haltung bestimmter Gruppen ein anhaltendes Problem sein. Um Medienschaffende zu schützen und freie Berichterstattung zu gewährleisten, brauchen wir endlich eine übergreifende Bund-Länder-Strategie zum Schutz der Pressefreiheit, kontinuierliche Lagebilder und einen besseren gesetzlichen Schutz für Medienschaffende im Melderecht.”

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