Landkreis Hildburghausen:
Derzeit finden umfangreiche Baumaßnahmen auf der Bundesstraße 89
zwischen Hildburghausen und Heßberg statt. Aus diesem Grund ordnete
die Straßenverkehrsbehörde Umleitungsstrecken an. Ortskundige
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Autofahrer nutzen hingegen nicht die vorgeschlagenen Umleitungen,
sondern fahren ihnen bekannte Wege, um zum Ziel zu gelangen. Dies
führte in der vergangenen Woche zu nicht unerheblichen Problemen und
festgestellten Ordnungswidrigkeiten. Es gibt drei “beliebte”
Ausweichstrecken, die aber das eine oder andere Problem mit sich
bringen.
1. Autofahrer nutzen die Kreisstraße zwischen
Hildburghausen-Weitersroda und Bürden-Brünn:
Innerhalb der auf dieser Strecke befindlichen Ortschaften fehlen oft
Fußwege und auch die Straßen sind relativ eng gebaut. Aus diesem
Grund wurde die Tonnage auf 7,5 Tonnen begrenzt. Autofahrer, die
diese Strecke nutzen, werden dringend gebeten, eine angemessene
Geschwindigkeit zu fahren und maximale Rücksicht insbesondere auf
Schulkinder und andere Fußgänger zu nehmen.
2. Die Strecke von Weitersroda nach Heßberg wird genutzt:
In diesem Bereich ist die Zufahrt nur aus Richtung Weitersroda
möglich. Es gilt eine Einbahnstraßenregelung und ein maximal
zugelassenes Gesamtgewicht für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen. Diese
Regelung musste aufgrund der mangelnden Fahrbahnbreite und der
unbefestigten Straßenränder getroffen werden. Lediglich Linienbussen
ist das Befahren in beide Richtungen gestattet.
3. Autofahrer befahren die Ortsverbindungsstraße von Veilsdorf nach
Bürden:
Aufgrund der Fahrbahnbreite und des Zustandes der Straße ist eine
Einbahnstraßenregelung aus Richtung Veilsdorf eingerichtet. Das
zulässige Gesamtgewicht für Fahrzeuge, die diese Strecke nutzen,
wurde auf 3,5 Tonnen beschränkt.
Die Beamten der Polizeiinspektion Hildburghausen werden die
verkehrsrechtlichen Anordnungen in den kommenden Tagen und Wochen zu
unregelmäßigen Zeiten kontrollieren. Bereits in der Zeit von Dienstag
zu Mittwoch konnten 36 Verstöße festgestellt und geahndet werden. In
den meisten Fällen missachteten die Autofahrer das Verkehrszeichen
“Verbot für Fahrzeuge aller Art” auf den Ortsverbindungsstraßen. Ein
Verwarngeld von jeweils 50 Euro wurde fällig. Diese Anzahl an
Ordnungswidrigkeiten zeigt, dass weitere Kontrollen nötig sind, um
Verkehrsstörungen zu verhindern, Fußgänger zu schützen und sonstige
Gefahren für jedweden Verkehrsteilnehmer zu minimieren.
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Textquelle: | Landespolizeiinspektion Suhl, übermittelt durch news aktuell |
Quelle: | https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/126725/5465897 |
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