Staatsrechtler hält Wahlrechtsreform für verfassungswidrig

: Der renommierte Staatsrechtler Ulrich Battis hält die am Freitag im beschlossene Wahlrechtsreform für verfassungswidrig. Hier bestehe ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und gegen das demokratische Prinzip, sagte er dem Cicero.

Man könne keine veranstalten und dem Wähler im Anschluss sagen, dass diese keine Auswirkungen haben würden. Die sei politisch höchst fragwürdig und verfassungsrechtlich illegitim. Im September 2019 hatte Battis zu den etwa 100 Staatsrechtslehrern gehört, die sich für eine Wahlrechtsreform stark gemacht hatten. Diese dürfe aber nicht “mit der Brechstange” durchgesetzt werden, so der frühere Professor der Humboldt Universität. “Wahlen sind eben nicht nur ein Rechenexempel.” Er plädiert dafür, den Wert von Direktkandidaten auch künftig stärker zu achten. “Sie haben einen anderen Wert, einen eigenen Wert für die Demokratie”, so Battis.

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Bildhinweis: Stimmzettel zur Bundestagswahl 2021

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