Heldrungen:
Am Samstagmittag wurde ein 19-Jähriger mit seinem Kleinroller in Heldrungen einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei wurde festgestellt, dass das angebrachte Versicherungskennzeichen am 28.02.2023 abgelaufen war. Gegen den Fahrer wurde ein Verfahren wegen dem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Weiterhin
wurde ihm die Weiterfahrt mit dem nicht versicherten Roller untersagt.
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Textquelle: | Landespolizeiinspektion Nordhausen, übermittelt durch news aktuell |
Quelle: | https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/126723/5466789 |
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