Sondershausen:
Am Freitagabend wurde ein 43-jähriger Verkehrsteilnehmer mit einem E-Scooter in der Frankenhäuser Straße einer Kontrolle unterzogen. Die Überprüfung ergab, dass der von ihm geführte E-Scooter nicht die für die Verwendung im öffentlichen Verkehrsraum notwendige Versicherung besaß. Gegen den Fahrzeugführer wurde eine Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eröffnet.
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Textquelle: | Landespolizeiinspektion Nordhausen, übermittelt durch news aktuell |
Quelle: | https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/126723/5466782 |
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