Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht will vorerst keine Journalisten mehr vorab über bevorstehende Entscheidungen informieren. Man werde die Vorabinformationspraxis zunächst im zweiten und dritten Quartal nicht anwenden, teilte das Gericht am Dienstag mit.
Begründet wurde dieser Schritt damit, dass man “im Hinblick auf die in den vergangenen Jahren eingetretenen Veränderungen des Umfelds” die gesamten Kommunikationsstrukturen und -abläufe überdenke. Bisher hatte das Bundesverfassungsgericht den Vollmitgliedern der Justizpressekonferenz Karlsruhe “im Interesse zeitnaher, fachlich fundierter Berichterstattung” die Pressemitteilungen zu bevorstehenden Entscheidungsveröffentlichungen vorab mit Sperrfristvermerk zur Verfügung gestellt. Diese Praxis war in der Vergangenheit schon häufiger kritisiert worden.
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