Berlin: Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) will Bargeldabhebungen mit der Bezahlkarte für geflüchtete Menschen begrenzen. Die Bezahlkarte solle verhindern, dass Geld ins Ausland überwiesen werde und Geflüchtete im Nachhinein Schlepperorganisationen bezahlten, sagte er dem „Tagesspiegel“.
„Deshalb müssen wir darauf Wert legen, dass die Bargeldauszahlung begrenzt wird.“ Wegner verwies auf die Höhe der Beträge, wie sie in anderen Bundesländern bereits umgesetzt oder diskutiert werden. „Hamburg denkt darüber nach, dass Geflüchtete 50 Euro mit der dortigen Bezahlkarte in bar abheben sollen, Bayern hat ähnliche Vorstellungen“, sagte Wegner. „Entscheidend ist für mich, dass wir keinen Flickenteppich bekommen, sondern eine möglichst einheitliche Lösung.“
Mit seiner Forderung nach einer begrenzten Möglichkeit zur Bargeldabhebung stellt sich Wegner gegen Berlins Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe (SPD), die sich gegen eine Begrenzung der Abhebemöglichkeiten positioniert hat. Berlins Regierender Bürgermeister wirbt für ein einheitliches Vorgehen der beteiligten Bundesländer. „Ich halte es für richtig, einen gemeinsamen Weg zu gehen“, sagte er. „Das gilt auch für die Bargeldsumme.“
Das müsse vor allem auch für Berlin und Brandenburg gelten. „Mit Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke bin ich mir bereits einig: Berlin und Brandenburg müssen das gleiche Angebot haben. Alles andere macht keinen Sinn.“
Mit Blick auf Asylverfahren für Geflüchtete sagte Wegner, man könne unter Umständen auch über Asylverfahren in Drittstaaten reden. „Das Entscheidende ist doch zunächst, dass Asylverfahren zügig bearbeitet werden und schnell Klarheit darüber herrscht, wer bleiben kann und wer nicht“, sagte er.
Dann müsse Europa seine Grenzen so sichern, dass Asylverfahren direkt auch dort stattfinden könnten. Von dort aus müsse auch eine gerechte Verteilung der Asylberechtigten auf Europa erfolgen. „Hier erwarte ich deutlich mehr Engagement von der Bundesregierung“, sagte Wegner. „Wenn das funktioniert, können wir auch über Asylverfahren in Drittstaaten sprechen.“
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