Saale-Holzland-Kreis:
Crossen: Sonntagmittag informierten Zeugen, dass zwei Personen auf dem Schulgelände befindlich seien. Dies ist Sonntags unzulässig und verboten. Vor Ort trafen die Beamten einen 21-Jährigen mit seinem 14-jährigen Begleiter an. Diese hatten vorab den Zaun zum Sportplatz überstiegen und müssen sich daher wegen Hausfriedensbruch strafrechtlich verantworten.
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Textquelle: | Landespolizeiinspektion Jena, übermittelt durch news aktuell |
Quelle: | https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/126722/5837576 |
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