Hamburg:
Nach jetzigem Sachstand der Bundespolizeiinspektion Hamburg begab sich ein Mann (m.30) am 08.07.2024 um 16.40 Uhr im Hamburger Hauptbahnhof vom Bahnsteig 5 direkt in die Fernbahngleise. Er querte fußläufig die Gleise und kletterte auf den Bahnsteig 6. DB Mitarbeiter beobachteten die verbotene Gleisquerung und alarmierten die Einsatzzentrale der Bundespolizeiinspektion Hamburg entsprechend.
Ein Streifenteam der Bundespolizei erreichte umgehend den Ereignisort.
“Nach Ansprache durch die eingesetzten Bundespolizisten war sich der Mann nicht über die Lebensgefahren im laufenden Bahnverkehr bewusst. Der Betroffene wurde eindringlich über die Gefahren und sein verbotenes Handeln aufgeklärt.”
“Diese lebensgefährliche Abkürzung über die Gleise führte der Mann nach eigenen Angaben durch, um noch rechtzeitig einen abfahrbereiten ICE nach Bremen zu erreichen.”
Atemalkohol oder sonstige Ausfallerscheinungen waren vor Ort bei dem Betroffenen nicht feststellbar. Ein OWI-Verfahren (Verdacht auf unerlaubten Aufenthalt im Gleisbereich) wurde gegen den Betroffenen eingeleitet. Danach wurde der 30-Jährige vor Ort entlassen.
Aus aktuellem Anlass warnt die Bundespolizeiinspektion Hamburg wiederholt vor leichtsinnigem Verhalten an Bahnanlagen:
“Der Aufenthalt im Gleisbereich ist lebensgefährlich und verboten! Triebfahrzeugführer von Zügen können nicht ausweichen, oftmals sind die Bremswege zu lang, um ein Erfassen von Personen im Gleisbereich noch zu verhindern. Häufig gefährden sich Personen in den Gleisen durch ihr leichtsinniges Verhalten nicht nur selbst, sondern auch Reisende und Helfer.”
Hinweis: Kostenloses Informationsmaterial (auch Präventionsvideos) erhalten Sie unter www.bundespolizei.de- Sicher im Alltag!
RC
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Textquelle: | Bundespolizeiinspektion Hamburg, übermittelt durch news aktuell |
Quelle: | https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70254/5819319 |
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