Flughafen München:
Am 12. August wurde eine 27-jährige deutsche
Staatsangehörige bei der Einreisekontrolle eines Fluges aus Seoul von der
Bundespolizei am Flughafen München festgenommen. Gegen die Frau lag ein
Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main vor. Der Haftbefehl wurde
wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz erlassen.
Die Betroffene hatte die Möglichkeit, die Vollstreckung des Haftbefehls durch
Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 4.000 Euro abzuwenden. Andernfalls hätte eine
Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen gedroht. Da sie den Betrag nicht selbst
aufbringen konnte, wurde die Geldstrafe schließlich von einem Verwandten bei der
Polizei in Berlin bezahlt.
Nach Bestätigung des Zahlungseingangs konnte die 27-Jährige ihre Reise
fortsetzen.
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Stefan Bayer Bundespolizei Flughafen München Die Bundespolizei am Flughafen München ist mit ihren gut 1.600 |
Quellenangaben
Textquelle: | Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell |
Quelle: | https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/64017/5842544 |
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