Flughafen München:
Im Rahmen der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle des Fluges TK1629 aus Istanbul wurde gestern (15. August)ein 20-jähriger usbekischer Staatsangehöriger von Bundespolizisten am Flughafen München kontrolliert. Er händigte den Beamten ein Visum mit dem Vermerk “Ferienbeschäftigung” und einen entsprechenden Arbeitsvertrag aus. Aufgrund ähnlicher polizeilicher Erkenntnisse bei
früheren Kontrollen der Person wurde er zur Befragung mit zur Dienststelle genommen.
Im Zuge weiterer Recherchen stellte sich heraus, dass der usbekische
Staatsangehörige die angebliche Ferienbeschäftigung nicht antreten konnte, da er die erforderlichen Prüfungen nicht abgelegt hatte. Der
zwischenzeitlich kontaktierte vermeintliche Arbeitgeber gab zudem an, den 20-Jährigen nicht namentlich zu kennen.
Auf den Usbeken wartete eine Anzeige nach dem Aufenthaltsgesetz und nach Zahlung einer Sicherheitsleistung wurde er noch am selben Abend nach Istanbul zurückgeschickt.
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Textquelle: | Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell |
Quelle: | https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/64017/5844730 |
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