Ampel-Streit um Vorratsdatenspeicherung geht weiter

: Die SPD sieht sich durch ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags in ihrem Engagement für die Vorratsdatenspeicherung bestätigt und fordert von der FDP, den Widerstand dagegen aufzugeben.

Die könne sich nicht “hinter der Formulierung des Koalitionsvertrages verstecken”, sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Hartmann, der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung”. Die Parteien hätten sich darauf geeinigt, eine Speicherung von Verkehrsdaten “unter Beachtung der EuGH-” zu normieren; die liege nun vor. “Wer das blockiert, schwächt den starken Rechtsstaat”, so Hartmann.

Mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) befasst sich auch das Gutachten, über das die FAZ berichtet. Die Wissenschaftlichen Dienste stellen klar, dass die Richter im April erstmals entschieden haben, dass eine Vorratsdatenspeicherung nicht nur zur Verhinderung und Verfolgung schwerer zulässig sein kann, sondern auch bei “Straftaten im Allgemeinen”.

Das Gutachten hebt auch hervor, dass der EuGH einen Zugang zu IP-Adressen bei “internetbezogenen Straftaten” für die “einzig effektive”, zumindest “die am wenigsten einschneidende” Maßnahme hält. Würde sie bei online begangenen Straftaten nicht gestattet, bestünde “eine echte Gefahr der systemischen Straflosigkeit”, hatten die Richter entschieden.

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Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) vertritt seitdem die Auffassung, dass die Vorratsdatenspeicherung bei schwerer Kriminalität nun erst recht zulässig und nötig sei. Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums teilte der FAZ am Mittwoch mit, dass man sich weiterhin dafür einsetze.

Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums verwies dagegen auf den Koalitionsvertrag. Darin hätten sich die Parteien gegen eine anlasslose Speicherung entschieden. Bei der Vorratsdatenspeicherung handele es sich um eine “pauschale Überwachungsmaßnahme”, die alle Bürger unter “Generalverdacht” stelle und dem “liberalen Rechtsstaat” widerspreche. Aus dem EuGH-Urteil folge auch nicht, “dass eine Speicherung von IP-Adressen eingeführt werden müsste”. Diese Entscheidung überlasse das Gericht den Mitgliedstaaten.

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