Hamburg:
Nach derzeitigem Ermittlungsstand der Bundespolizeiinspektion Hamburg soll es am 27.08.2024 gegen 22:10 Uhr im RE7 von Kiel nach Hamburg zum Singen von Liedern mit verbotenen Parolen durch eine männliche Person gekommen sein.
Zwei Zeuginnen informierten kurz nach Ankunft im Hamburger Hauptbahnhof eine Präsenzstreife der Bundespolizei und schilderten den Sachverhalt.
Demnach soll der Tatverdächtige während der Zugfahrt lautstark Lieder mit verbotenen Parolen gesungen und Menschen mit Migrationshintergrund diffamiert haben.
Auf die Aufforderung, sich zu mäßigen, habe der 33-jährige Deutsche nicht reagiert.
Nach Abschluss der Sachverhaltsaufnahme konnte der Tatverdächtige durch eine Streife der Bundespolizei auf dem Nordsteg des Hauptbahnhofes angetroffen und vorläufig festgenommen werden.
Zur Durchführung strafprozessualer Maßnahmen wurde der 33-Jährige dem Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof zugeführt.
Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,07 Promille.
Der Deutsche musste nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen werden.
Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eingeleitet.
Die weiteren Ermittlungen führt das LKA Hamburg.
RH
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Quelle: | https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70254/5852414 |
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