Berlin: Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Entwurf zur Novelle des Baugesetzbuches beschlossen. Darin gibt es erstmals eine eigene Kategorie für Musikclubs, teilte die Bundesregierung am Mittwoch mit.
Damit fallen Musikclubs nicht mehr unter den Nutzungsbegriff der Vergnügungsstätten. Das Vorhaben war bereits im Koalitionsvertrag vereinbart worden und soll die kulturelle Bedeutung der Einrichtungen anerkennen.
“Musikclubs sind Orte, in denen Kultur stattfindet und gelebt wird”, sagte Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne). “Sie bringen Menschen unterschiedlicher Lebenswelten zusammen und fördern ein Zusammenleben in Vielfalt. Deshalb ist diese Novelle eine gute Nachricht für die Clubkultur. Denn endlich gibt es nun im Baurecht eine Anerkennung der kulturellen Bedeutung der Clubs.”
Durch die Novelle könne Clubkultur in der Stadtentwicklung in Zukunft eine andere und größere Rolle spielen, so Roth weiter. “Das ist gerade in Hinblick auf die zunehmende Verdrängung aus den Innenstädten sehr wichtig. Kultur hat für die Stadtentwicklung eine große Bedeutung: Sie ist ein entscheidender Standortfaktor und steigert die Lebensqualität und Attraktivität des Umfeldes.”
Die Novelle soll noch in diesem Jahr vom Bundestag beschlossen werden.
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