Mittelbaden:
Das Ende der Sommerferien bringt mit dem Schulbeginn und den Einschulungen der Schulanfänger wieder zehntausende Schüler auf die Straßen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Offenburg. Im Landkreis Rastatt, dem Ortenaukreis und dem Stadtkreis Baden-Baden sind daher täglich Polizeibeamtinnen und -beamte im Rahmen der Aktion `Sicherer Schulweg´ unterwegs. Die Polizeireviere und Verkehrspolizeidienststellen führen dabei in den ersten Schulwochen zu den relevanten Zeiten verstärkte Kontrollen durch.
Im vergangenen Schuljahr erfasste das Polizeipräsidium Offenburg statistisch 30 Schulwegunfälle. Dieser Wert liegt unter der Vorjahreszahl von 40 Unfällen und zeigt damit eine weitere Verbesserung der Sicherheit auf Schulwegen auf.
Insgesamt 29 junge Menschen wurden bei den Unfällen leicht verletzt (Schuljahr 2023/24: 35), während es in 2 Fällen (Schuljahr 2023/24: 3) sogar zu schweren Unfallfolgen kam.
Betrachtet man die Unfallursachen, fällt auf, dass der Anteil an selbstverschuldeten Unfällen bei rund 43 % (55%) liegt.
In 13 % (40%) der Fälle kam es zu Unfällen zwischen Radfahrenden und Pkw-Nutzern. Der Anteil der Radfahrenden am Gesamtunfallgeschehen betrug 43 %(70 %). In 23 %(22 %) der Fälle waren Fußgänger beteiligt.
Häufigste Ursachen von Schulwegunfällen waren Fehler beim Abbiegen oder Einfahren in den fließenden Verkehr sowie Vorfahrtsverstöße. Weiteres falsches Verhalten von Fahrzeugführern gegenüber Fußgängern wurde in 16% der Fälle als Hauptursache festgestellt.
Betrachtet man die verschiedenen Landkreise im regionalen Vergleich hinsichtlich der Anzahl der Schulwegunfälle, ereigneten sich im Ortenaukreis im Vergleich zum vorherigen Schuljahr sieben Unfälle weniger (von 30 auf 23). Im Landkreis Rastatt sank die Unfallanzahl ebenfalls von 10 auf 7. Im Stadtkreis Baden-Baden waren wie im Vorjahr keine Unfälle zu verzeichnen.
Die meisten Unfälle ereigneten sich in Lahr (5), Oberkirch (4) und Rastatt (3). Achern, Ettenheim und Offenburg wurden jeweils 2 Schulwegunfälle erfasst. Wie auch in den letzten Jahren lassen sich dabei keine klassischen Unfallhäufungsstellen ausmachen.
Zu den Maßnahmen gehören unter anderem:
– Überwachung der Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht
– Geschwindigkeitskontrollen, insbesondere an Stellen mit erhöhten
Unfallgefahren für Kinder und Jugendliche und im Bereich der
Schulwege
– Kontrolle des Verhaltens von Kraftfahrzeugführern gegenüber
öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen sowie an
Bushaltestellen, Fußgängerfurten und -überwegen
– Ahndung von Verstößen gegen Park- oder Haltverbote sowie die
Nutzung von Mobiltelefonen im Umfeld von Schulen, Kindergärten
oder geschützten Überwegen
– Überprüfung der technischen Sicherheit der von Schülerinnen und
Schülern genutzten Verkehrsmittel im Straßenverkehr,
insbesondere der Fahrräder
– Überwachung des Verhaltens von Schülerinnen und Schülern auf den
Schul- und Radschulwegen
Tipps Ihrer Polizei – Das können Eltern tun!
– Laufen Sie anfangs mit Ihrem Kind ein paar Mal den Schulweg ab –
hin und zurück. Dabei bietet es sich auch an, sich mit anderen
Eltern abzusprechen. Der kürzeste Weg zur Schule muss nicht der
beste und sicherste sein. Querungshilfen wie Mittelinseln,
Zebrasteifen oder Fußgängerlichtzeichenanlagen sind nützliche
Stellen zum sicheren Überqueren der Fahrbahn. Ein kleiner Umweg
kann hier das Risiko minimieren. Sichere Schulwege findet man in
den Schulwegplänen der jeweiligen Schule. Der Schulwegplan ist
eine kartografische Darstellung des Umfeldes einer Schule, die
sichere Querungsstellen, Gefahrenstellen und deren Bewältigung
sowie günstige Wege von Wohnort der Kinder zur Schule aufzeigt.
– Achten Sie gerade in der kommenden Jahreszeit auf helle
Kleidung. Reflektierende Sicherheitswesten erhöhen die
Erkennbarkeit und damit die Verkehrssicherheit. Immer nach dem
Motto: “Sehen und gesehen werden.”
– Wenn Sie Ihr Kind oder Kinder aus der Nachbarschaft zur Schule
fahren, sichern sie die Kinder mit den vorgeschriebenen
Kindersitzen. Fahren sie in der Nähe von Kindergärten- und
Schulwegen langsam und rechnen Sie mit spontanen Handlungen von
Kindern am Fahrbahnrand – z.B. plötzliches Losrennen auf die
Fahrbahn. Seien Sie bremsbereit. Bedenken Sie: Kinder können die
Gefahren im Straßenverkehr, wie z.B. Geschwindigkeiten nicht
richtig einschätzen.
– Lassen Sie die Kinder auf der Fahrbahn abgewandten Seite ein-
und aussteigen. Halten sie mit ihrem Fahrzeug nicht auf dem
Gehweg. Auch für “Eltern-Taxis” gilt: Im Absoluten Halteverbot
darf man nicht anhalten. Auch nicht nur für kurze Zeit. Diese
Bereiche sind vor Kindergärten und Schulen eingerichtet, um
Autofahrern und Kindern die Sicht nicht zu versperren und ein
sicheres Queren der Fahrbahn zu ermöglichen.
/rs
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Quellenangaben
Textquelle: | Polizeipräsidium Offenburg, übermittelt durch news aktuell |
Quelle: | https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110975/5859333 |
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