Hamburg:
Zeit: 12.09.2024, 09:00 Uhr – 15:00 Uhr
Ort: Hamburger Stadtgebiet
Unter Leitung der Wasserschutzpolizei (WSP 5) führten Einsatzkräfte gestern spezifische Kontrollen mit den Schwerpunkten “Gefahrgut-, Abfall-, Schwerlast-, und Containerverkehr” durch. Dabei überprüften annähernd einhundert Einsatzkräfte bei mobilen- und stationären Kontrollen insgesamt 120 Fahrzeuge und 118 Personen.
Bei den Kontrollen der Wasserschutzpolizei mit Unterstützung Hamburger Schutzpolizistinnen und -polizisten und weiteren Einsatzkräften aus anderen Bundesländern (Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen) sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anderer Behörden (Zoll, Bundesamt für Logistik und Mobilität, Behörde für Justiz und Verbraucherschutz – Amt für Arbeitsschutz, Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft) stand die Einhaltung der Sicherheit beim Transport von gefährlichen Gütern im Fokus.
Die Beamten richteten stationäre Kontrollstellen am Rasthof Stillhorn-Ost im Bereich der BAB 1, am Parkplatz Altenwerder Hauptdeich an der BAB 7 sowie einem Parkplatz des Zolls in der Indiastraße ein. Zudem führten sie mobile Kontrollen unter anderem im Hafen durch. Insgesamt kontrollierten sie 120 Fahrzeuge (davon 51 mit Gefahrgütern und 18 mit Abfallprodukten), wovon elf Fahrzeuggespanne gravierende Mängel aufwiesen, so dass den Fahrzeugführenden die Weiterfahrt vorläufig untersagt wurde. Im Bereich der Terminals überprüften sie darüber hinaus 25 Container hinsichtlich ihrer Transportsicherheit. Hierbei stellten sie bei zehn Containern Mängel fest und sperrten diese für die weitere Beförderung.
Bei der Kontrolle von sechs Seeschiffen stellten die Spezialistinnen und Spezialisten keine Mängel hinsichtlich der Einhaltung von Stau- und Trennvorschriften fest.
Im Ergebnis leiteten die Beamtinnen und Beamten vier Strafverfahren (3 x Fahren ohne Fahrerlaubnis und 1 x Verdacht des illegalen Aufenthaltes) sowie 36 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Bei drei Fahrzeugführenden nahmen sie Sicherheitsleistungen in einer Gesamthöhe von 680 Euro.
Besonderheiten:
Einsatzkräfte aus Schleswig-Holstein überprüften einen 41-jährigen Fahrer (polnische Nationalität) eines Gefahrgut-Lkw und hatten den Verdacht, dass dieser unter Drogeneinfluss stand. Daraufhin ordneten sie eine Blutprobenentnahme gegen den Mann an, ferner wurde ihm die Weiterfahrt untersagt.
Bei einer anderen Kontrolle überprüften die Beamtinnen und Beamten einen mit Kraftstoff beladenen Tanklastzug und stellten fest, dass das Fahrzeug zur Entstempelung ausgeschrieben war und mutmaßlich ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorlag. Zudem stellten sie fest, dass der 61-jährige Fahrer keine Fahrerlaubnis für den Lkw vorweisen konnte. Gegen den Mann wurden entsprechende Strafverfahren eingeleitet und die Weiterfahrt wurde untersagt.
Schl.
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Quelle: | https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/5864230 |
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