Wettbewerbsverzerrung in der Krankenversicherung beenden, Wahlfreiheit der Verbraucher stärken

Berlin:

Zum Entwurf der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales erklärt PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther.

Angestellte in Deutschland müssen im Jahr 2025 deutlich mehr verdienen, um sich zwischen der Gesetzlichen (GKV) und der Privaten Krankenversicherung (PKV) entscheiden zu können. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze – oder besser Versicherungspflichtgrenze – soll auf 73.800 Euro (2024: 69.300 Euro) steigen. Diese massive Erhöhung greift in die Wahlfreiheit von Millionen Angestellten ein und verzerrt den gut funktionierenden zwischen GKV und PKV noch stärker als bisher.

Wird dieser Entwicklung nicht entgegengewirkt, entsteht schleichend eine “Arbeitnehmer-Bürgerversicherung”. Die Politik sollte endlich zum Normalzustand zurückkehren und die Versicherungspflichtgrenze auf das Niveau der Beitragsbemessungsgrenze senken – im Sinne der Wahlfreiheit der . Denn ein funktionierender Wettbewerb zwischen GKV und PKV ist ein Garant für ein leistungsstarkes Gesundheitssystem. Er garantiert einen ressourceneffizienten Einsatz für das bestmögliche Versorgungsangebot. Die PKV leistet dabei einen entscheidenden Beitrag: Mit ihrer kapitalgedeckten Vorsorge sorgen die Privatversicherten im demografischen Wandel für zusätzliche finanzielle Stabilität und eine generationengerechte Finanzierung, von der auch gesetzlich Versicherte spürbar profitieren.

Bis Ende 2002 war die Jahresarbeitsentgeltgrenze identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze. Die damalige hat sie zur Jahreswende 2002/2003 voneinander entkoppelt und die Versicherungspflichtgrenze im Verhältnis überproportional erhöht. Das Ziel: Der Kreis der Versicherten, die frei zwischen GKV und PKV entscheiden können, sollte systematisch eingegrenzt werden. Seitdem hat die außerordentliche Anhebung der Versicherungspflichtgrenze den Wettbewerb zwischen den beiden Versicherungssystemen immer stärker beschnitten. Die Grenzwerte driften von Jahr zu Jahr weiter auseinander. 7.650 Euro soll die Versicherungspflichtgrenze im kommenden Jahr über der Beitragsbemessungsgrenze von 66.150 Euro liegen. 2023 waren es noch 6.750 Euro.

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Zur Stellungnahme (https://www.pkv.de/positionen/referentenentwurf-einer-verordnung-ueber-massgebende-rechengroessen-der-sozialversicherung-fuer-2025/) des PKV-Verbandes zum Referentenentwurf der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2025.

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