Freilassing:
Die Bundespolizei stellte im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen am Dienstag (17. September) zahlreiche kroatische Fußballfans fest. Für einige der Fußballanhänger war die Fahrt zur Champions-League-Begegnung jedoch an der Grenze zu Ende.
Nach Mitternacht kontrollierte die Bundespolizei am Grenzübergang Schwarzbach ein mit zehn Personen besetztes Fahrzeug. Die Insassen, alle kroatische Staatsbürger und Anhänger des Fußballclubs Dinamo Zagreb im Alter zwischen 19 und 32 Jahren, waren auf der Anreise nach München. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung der Reisenden stellten die Bundespolizisten fest, dass gegen einen 32-jährigen Kroaten eine Fahndungsausschreibung vorlag. Zudem ist der Mann in der Vergangenheit bereits polizeilich in Erscheinung getreten.
Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs stellte die Bundespolizei bei sechs der zehn Männern Schutzbewaffnung, wie Mundschutz, Kampfsport-Handschuhe und Bandagen fest. Auch ein verbotenes Tierabwehrspray sowie eine Sturmhaube fanden die Beamten. Drei der Insassen hatten zudem szeneartige Sticker einer Ultragruppierung in ihrem Reisegepäck. Die Bundespolizei verweigerte die Einreise und wies die sechs Kroaten nach Österreich zurück. Die übrigen Fans durften ihre Reise nach München fortsetzen.
Um 04:10 Uhr kontrollierte die Bundespolizei ein weiteres Fahrzeug. Auch die vier Insassen aus Kroatien im Alter von 23 bis 28 Jahren wollten zum Fußballspiel ihrer Mannschaft nach München. Und auch hier wurde die Bundespolizei fündig. Denn bei der Durchsuchung des 29-jährigen Kroaten entdeckten Einsatzkräfte in dessen Unterhose zwei Böller der Kategorie “F-4”, für die er keine behördliche Erlaubnis vorweisen konnte. Bei ihm besteht deshalb der Tatverdacht eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz.
Im Fahrzeug befanden sich zudem eine Leuchtfackel und Sticker einer Ultragruppierung, die einem 23-jährigen Kroaten zugeordnet werden konnten. Nach der Befragung aller Insassen und in Anbetracht der Gesamtumstände hat die Bundespolizei dem 29-jährigen Kroaten die Einreise in das Bundesgebiet verweigert. Er wurde nach Österreich zurückgewiesen. Seinen Begleitern wurde die Weiterreise gestattet.
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Quellenangaben
Bildquelle: | Das anhängende Beweisfoto kann zu redaktionellen Zwecken mit dem Zusatz “Bundespolizei” im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden. |
Textquelle: | Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell |
Quelle: | https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/64017/5867483 |
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