Karlsruhe:
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und des Polizeipräsidiums Karlsruhe:
Die weiteren Ermittlungen der Kriminalpolizei hinsichtlich des am Freitagnachmittag in Karlsruhe-Rintheim nach einer mutmaßlichen Bedrohungslage in einem Mehrfamilienhaus vorläufig festgenommene 34-jährigen dauern an. Nach den vorläufigen Erkenntnissen wurde durch den Beschuldigten keine Waffe eingesetzt. Anlass war eine Beziehungsstreitigkeit zwischen dem Beschuldigten und der Geschädigten, seiner ehemaligen Lebensgefährtin. Bei dem ebenfalls in der Wohnung befindlichen Säugling handelte es sich um das gemeinsame Kind. Nach aktuellem Erkenntnisstand hat der Beschuldigte die Geschädigte nicht unter Einsatz von Gewalt, durch Drohung oder in sonstiger Weise am Verlassen der Wohnung gehindert.
Der Beschuldigte wurde am Samstagnachmittag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe der Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Karlsruhe vorgeführt, die den Haftbefehl erlassen und in Vollzug gesetzt hat. Seither befindet sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl stützt sich nicht auf die gestrige Tat, sondern auf einen im Laufe der gestrigen Ermittlungen weiter bekannt gewordenen Vorfall. Danach besteht der dringende Verdacht, dass der Beschuldigte bereits am 16.09.2024 zulasten der Geschädigten eine gefährliche Körperverletzung begangen hat.
Philipp Harnischmacher, Staatsanwaltschaft Karlsruhe
Dennis Krull, Polizeipräsidium Karlsruhe
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Quellenangaben
Textquelle: | Polizeipräsidium Karlsruhe, übermittelt durch news aktuell |
Quelle: | https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110972/5869520 |
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