Hamburg:
Am 25.09.2024 gegen 16:20 Uhr soll nach derzeitigem Ermittlungsstand der Bundespolizeiinspektion Hamburg ein 58-jähriger deutscher Staatsangehöriger ohne Fahrausweis mit einer S-Bahn von Hamburg-Hauptbahnhof nach Hamburg-Altona gefahren sein.
Da sich der Mann gegenüber den Mitarbeitenden der DB Sicherheit nicht ausweisen konnte, um eine Fahrpreisnacherhebung durchzuführen, wurde eine Streife der Bundespolizei in Altona angefordert.
Eine Überprüfung seiner Personalien ergab, dass er aufgrund eines Haftbefehls der Staatsanwaltschaft Schwerin zur Festnahme ausgeschrieben war.
Seit Ende August 2024 wurde der wegen Nötigung und Erschleichen von Leistungen Verurteilte mit Haftbefehl gesucht. Der Mann hatte die geforderte Geldstrafe in Höhe von 960 Euro bislang nicht bezahlt und war auch einer Ladung zum Strafantritt zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen nicht nachgekommen.
Der deutsche Staatsangehörige wurde dem Bundespolizeirevier am Bahnhof Altona zugeführt.
Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 3,03 Promille. Ein angeforderter Arzt stellte daraufhin die Gewahrsamsfähigkeit fest.
Nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen wurde der Mann der Untersuchungshaftanstalt zugeführt.
Wegen des Fahrens ohne Fahrschein wurde gegen ihn ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Erschleichens von Leistungen eingeleitet.
Die weiteren Ermittlungen werden durch den Ermittlungsdienst der Bundespolizeiinspektion Hamburg geführt.
RH
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Quelle: | https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70254/5873307 |
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