Berlin:
Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) e.V. lehnt den aktuellen Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes zur Einführung eines zentralisierten Terminvergabesystems entschieden ab. Dieser Vorschlag, der Ärzte dazu verpflichten soll, 25 bis 75% ihrer Termine an ein zentrales Portal zu melden, wird das Warten auf einen Facharzttermin noch verschärfen. Stattdessen verweist er auf das Haus- und Facharztvertragssystem in Baden-Württemberg, in dem dieses Problem für gesetzlich Versicherte bereits gelöst ist.
Der Vorschlag eines zentralisierten Systems, wie er jetzt vom GKV-SV präsentiert wurde, würde dagegen zu einer ungesteuerten Belegung von fachärztlichen Kapazitäten führen. Dringend erforderlich ist dagegen die bessere Steuerung durch die vorherige Einschätzung der Dringlichkeit durch die allgemeinmedizinischen Kollegen oder des fachärztlichen Praxisteams.
Benachteiligung vulnerabler Patienten bei Terminvergabe droht
Der Verband verweist zudem auf die hohen No-Show- und Ärztehopping-Raten bei digital vereinbarten Terminen, die nach Schätzungen bei 20 bis 30% liegen. Zu befürchten ist zudem, dass insbesondere die chronisch kranken Patienten, die regelmäßige und aufeinander aufbauende Behandlungen benötigen, durch ein solches System benachteiligt werden.
“Ein zentralisiertes System wird diese Problematik nur verschärfen, ohne die eigentlichen Ursachen der Terminverknappung zu adressieren”, betont Dr. Burkhard Lembeck, Präsident des Berufsverbandes und führt aus:
“Alle Experten sind sich einig: Die Probleme im Gesundheitssystem lösen wir nur durch mehr medizinische Expertise zur Vermeidung von Fehlsteuerung. Mehr Planwirtschaft zur Beseitigung von Mangel – das kann die Lösung nicht sein! Und ketzerisch gefragt: Warum hat man, nicht zuletzt auf Betreiben des GKV-SV, eigentlich die Entbudgetierung bei Neupatienten erst vor kurzem wieder abgeschafft?”
Weiterhin würden solche dirigistischen Maßnahmen einen deutlichen Eingriff in die ärztliche Freiberuflichkeit und die persönliche Arzt-Patienten-Beziehung darstellen.
“Ärzte sind keine Befehlsempfänger”, erklärt Dr. Lembeck. “Ärzte üben einen freien Beruf aus, der es ihnen ermöglicht, basierend auf medizinischer Notwendigkeit und Dringlichkeit zu entscheiden, welche Patienten wann behandelt werden. Im Kassenarztsystem steht diese Freiberuflichkeit durch Budgets, Regresse und sonstige Gängelungen schon auf der Kippe – bei weiteren Vorgaben wird der Nachwuchs sich sicher nicht mehr in Haus- oder Facharztpraxis niederlassen.”
Vermittlung von Terminen weiterhin in fachärztlicher Hand
Der Berufsverband fordert stattdessen, die Ursachen der Terminverknappung zu beseitigen, indem Budgets abgeschafft und die Vermittlung von Facharztterminen durch Praxisteams und Ärzte geregelt werden.
Dass dies gelingen kann, zeigen die Haus- und Facharztversorgungsverträge in Baden-Württemberg: Für über eine Million gesetzlich Versicherter existieren keine überlangen Wartezeiten auf den Facharzttermin, da die Koordination durch den Hausarzt erfolgt und der Facharzt keine Kontingentierung kennt. “Lösungen können so einfach sein, wenn sie gemeinsam entwickelt werden”, so Dr. Lembeck.
Dazu ist der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie immer bereit und arbeitet weiter lösungsorientiert.
Über den BVOU:
Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) ist die berufspolitische Vertretung für mehr als 7.000 in Praxis und Klinik tätige Kollegen und Kolleginnen. Der BVOU setzt die beruflichen Interessen seiner Mitglieder durch, indem er zum Vorteil der Patienten und des Gemeinwohls gemeinsam mit den wissenschaftlichen Gesellschaften den Standard orthopädisch-unfallchirurgischer Versorgung entwickelt, die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen prägt und dadurch die öffentliche Wahrnehmung seiner Mitglieder als Experten für orthopädisch-unfallchirurgische Versorgung gestaltet.
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Quellenangaben
Bildquelle: | Dr. Burkhard Lembeck, Präsident des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) e.V. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/158517 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis. |
Textquelle: | Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V., übermittelt durch news aktuell |
Quelle: | https://www.presseportal.de/pm/158517/5874755 |
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