Mittelbaden:
Mobile Handwerkertrupps die unaufgefordert an Wohnanschriften erschienen und Arbeiten verrichteten, sorgten im Laufe der Woche für mehrere Polizeieinsätze. Zunächst günstige Preise entwickelten sich dabei jedoch in ungeahnte Höhen.
So kam es am Mittwoch in Lahr zu einem Angebot eine Dachrinne zu säubern, wofür ein Betrag von 50 Euro vereinbart wurde. Nachdem für weitere Arbeiten nochmals 150 Euro verlangt wurden, summierte sich am Ende eine Forderung von über 2.500 Euro, die schließlich in bar an die drei Unbekannten übergeben wurde.
In einem Offenburger Ortsteil machten drei weitere Personen am Donnerstag ein Angebot, für 1.000 Euro ein zirka 100 Quadratmeter großes Garagendach zu sanieren und entfernten zunächst drei asbesthaltige Faserzementplatten. Als das Trio am Freitag ihre Arbeit fortsetzen wollte, konnten sie durch die zwischenzeitlich alarmierte Polizei einer Kontrolle unterzogen werden. Der Fachbereich Gewerbe und Umwelt des Polizeipräsidiums Offenburg hat nun ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Wie sich herausstellte hatte in diesem Fall der Hauptverantwortliche zwar ein entsprechendes Gewerbe angemeldet, konnte jedoch keinen erforderlichen Sachkundenachweis für den Umgang mit Asbest vorweisen. In diesem Fall kam es zu keinem Vermögensschaden beim Hausbesitzer.
Auch wenn nicht in jedem Fall eine Betrugshandlung vorliegt, gibt die Polizei in diesem Zusammenhang folgende Warnhinweise:
– Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung. Bestellen Sie
Unbekannte zu einem späteren Zeitpunkt wieder, wenn eine
Vertrauensperson anwesend ist.
– Wehren Sie sich energisch gegen zudringliche Besucher, sprechen
Sie sie laut an oder rufen Sie um Hilfe.
– Lassen Sie nur Handwerker in Ihre Wohnung, die Sie selbst
bestellt haben oder die von der Hausverwaltung angekündigt
worden sind.
– Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck.
– Lesen Sie Vertragsbedingungen gründlich durch und lassen Sie sie
sich bei Bedarf erklären.
– Achten Sie bei der Unterschrift immer auf die Datumsangabe.
Denken Sie daran, dass ein fehlendes oder falsches Datum die
Durchsetzung Ihres Widerspruches erschwert.
– Verlangen Sie immer eine Kopie des Vertrags mit deutlich
lesbarer Adresse und ebenso gut erkennbarem Namen des
Vertragspartners.
– Treffen Sie mit Nachbarn, die tagsüber zu Hause sind, die
Vereinbarung, sich bei unbekannten Besuchern an der Wohnungstür
gegenseitig Beistand zu leisten.
– Prüfen und vergleichen Sie Angebote genau. Lassen Sie sich
gerade durch bedrängende Hinweise (Beispiel: “Dieses Angebot
gilt nur noch heute!”) auf keinen Fall unter Druck setzen.
– Vereinbaren Sie für die gewünschte Dienstleistung immer einen
Fixpreis.
– Bestehen Sie auf eine Rechnung und bezahlen Sie nicht sofort,
lassen Sie sich beim Bezahlen nicht unter Druck setzen.
/rs
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Quellenangaben
Textquelle: | Polizeipräsidium Offenburg, übermittelt durch news aktuell |
Quelle: | https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110975/5874746 |
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