Mainz/Frankfurt:
Mit einer Unvereinbarkeitsklausel will sich der WEISSE RING, Deutschlands größte Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer, künftig vor einer möglichen Unterwanderung durch extremistische Kräfte schützen. Die mehr als 200 Vertreterinnen und Vertreter des Vereins haben mit überwältigender Mehrheit (99,5 Prozent der Stimmen) auf der Bundesdelegiertenversammlung in Frankfurt am Main eine entsprechende Satzungsänderung beschlossen. “Ich freue mich sehr über diese unmissverständliche Stellungnahme”, sagt Barbara Richstein, die frisch gewählte Bundesvorsitzende des WEISSEN RINGS. “Extremismus und Rassismus haben in einem Opferschutzverein keinen Platz.”
In Paragraf 5 Absatz 7 der Satzung wird der erste Satz wie folgt neu gefasst: “Ein Mitglied kann aus wichtigem Grund aus dem Verein ausgeschlossen werden, insbesondere wenn es die Interessen oder Ziele des Vereins in grober Weise verletzt, durch sein persönliches Verhalten das Ansehen des Vereins schädigt oder gegen das in der Präambel dieser Satzung niedergelegte Leitbild verstößt.”
In der Präambel, die der Satzung ebenfalls neu vorangestellt wurde, heißt es wörtlich: “Grundlage der Vereinsarbeit ist das Bekenntnis zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und dessen Werteordnung. Damit unvereinbar sind Intoleranz, Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit. Der Verein tritt radikalen oder extremistischen Bestrebungen sowie jeder Form von Gewalt entgegen.”
Bereits 2018 distanzierte sich der WEISSE RING von extremistischen Strömungen und Parteien. Der Bundesvorstand verurteilte damals Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit aufs Schärfste und beschloss einstimmig, dass sich der Verein nicht von extremistischen Parteien instrumentalisieren lässt und keine Spenden von der AfD annimmt. Auslöser war die missbräuchliche Verwendung des Logos des WEISSEN RINGS bei einer öffentlichen Spendensammlung durch einen Ortsverband der AfD in Nordrhein-Westfalen.
Mit dem Beschluss vom Samstag verankert der WEISSE RING das Bekenntnis zur Demokratie und die Ablehnung aller extremistischen Strömungen nun in der Vereinssatzung. Eine Änderung kann nur die Bundesdelegiertenversammlung mit Zweidrittel-Mehrheit vornehmen. Die Bundesdelegiertenversammlung ist das oberste Organ des WEISSEN RINGS. Die Delegierten entscheiden alle zwei Jahre über Neuerungen, politische Forderungen des Vereins und die Besetzung von Vorstandsposten.
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Der WEISSE RING wurde 1976 in Mainz gegründet als “Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e. V.”. Er ist Deutschlands größte Hilfsorganisation für Opfer von Kriminalität. Der Verein unterhält ein Netz von rund 3.000 ehrenamtlichen, professionell ausgebildeten Opferhelferinnen und -helfern in bundesweit 400 Außenstellen, beim Opfer-Telefon und in der Onlineberatung. Der WEISSE RING hat mehr als 100.000 Förderer und ist in 18 Landesverbände gegliedert. Er ist ein sachkundiger und anerkannter Ansprechpartner für Politik, Justiz, Verwaltung, Wissenschaft und Medien in allen Fragen der Opferhilfe. Der Verein finanziert seine Tätigkeit ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und testamentarischen Zuwendungen sowie von Gerichten und Staatsanwaltschaften verhängten Geldbußen. Der WEISSE RING erhält keinerlei staatliche Mittel.
Kontakt
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Quellenangaben
Bildquelle: | Bundesdelegiertenversammlung stimmt für Unvereinbarkeitsklausel in der Vereinssatzung. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/6758 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis. |
Textquelle: | Weisser Ring e.V., übermittelt durch news aktuell |
Quelle: | https://www.presseportal.de/pm/6758/5875052 |
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