Saale-Holzland-Kreis:
Kahla: Aufgrund der Geschwindigkeit eines E-Scooters von über 35 km/h sollte dieser in der Richard-Denner-Straße einer polizeilichen Kontrolle unterzogen werden. Grundsätzlich ist für das Führen derartig schneller Gefährte eine Fahrerlaubnis erforderlich. Bis 25 km/h kann ein E-Scooter ohne einen Führerschein gefahren werden, dieser muss jedoch mit einem Kennzeichen zugelassen sein. Im hiesigen Fall war der Elektroroller weder zugelassen noch konnte der 40-jährige Fahrer eine Fahrerlaubnis vorweisen. Für ihn kam belastend hinzu, dass ein Drogenvortest positiv ausfiel. Das Fahrzeug wurde vor Ort sichergestellt und der Rollerfahrer einer Blutentnahme unterzogen. Die entsprechenden Anzeigen sind seitens der Polizeibeamten eingeleitet worden.
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Textquelle: | Landespolizeiinspektion Jena, übermittelt durch news aktuell |
Quelle: | https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/126722/5886460 |
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