Das Handelsregister und seine Funktionen

Die Amtsgerichte in führen die Handelsregister, ein öffentliches Verzeichnis, was jeder einsehen kann. Die Aufgabe dieses besonderen Registers ist es, Bürgern und Kaufleuten eine Möglichkeit zu geben, Informationen über die Personen und Firmen zu bekommen, die im Handelsregister geführt werden. Diese Auskünfte können von enormer Bedeutung sein, beispielsweise vor neuen geschäftlichen Kontakten oder wenn der Abschluss eines Vertrags ansteht.

Welche Angaben stehen im Handelsregister?

Die im Handelsregister enthaltenen Informationen sehen wie folgt aus:

  • Das eines Kaufmanns.
  • Der Sitz seiner Firma.
  • Bei Kapitalgesellschaften der Gegenstand des Unternehmens.
  • Das Stammkapital, ebenfalls bei Kapitalgesellschaften.
  • Die Vertreter gegenüber dem Gesetz, wie der Inhaber oder ein Geschäftsführer.
  • Prokura oder eine andere Vertretungsmacht.
  • Bei einer KG oder einer OHG werden dazu noch die Gesellschafter, Prokuristen und Geschäftsführer aufgeführt.

Kommt es zu einer Korrektur der Angaben, dann werden diese durch ein sogenanntes Registergericht vertrauenswürdig durchgeführt.

Die verschiedenen Abteilungen

Das Handelsregister ist in zwei Hauptabteilungen gegliedert. In der Abteilung A sind eingetragene Einzelkaufleute (e.K.), offene Handelsgesellschaften (OHG) sowie Kommanditgesellschaften (KG). In der Abteilung B sind die Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), die Kommanditgesellschaften mit (KGaA) und die Aktiengesellschaften (AG) zu finden. Auch sogenannte Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG), gehören in die Abteilung B des Handelsregisters.

Das digitale Register

Seit 2007 ist das Handelsregister digitalisiert. Damit ist es möglich, einen Handelsregisterauszug auch online zu beantragen. Es handelt sich dabei immer um einen Originalauszug, der dann als PDF verschickt wird. Eine Anmeldung ist nicht notwendig und die Suche ist schnell, immer aktuell und sicher. Wer eine bestimmte Firma , kann die Suchfunktion der entsprechenden Seite nutzen. Taucht das gesuchte Unternehmen nicht in der Liste auf, dann gibt es die Möglichkeit, die Suche zu erweitern, und zwar, wenn der Ort des Amtsgerichts eingegeben wird. Diese Methode ist einfach und vor allen Dingen unbürokratisch. Ebenfalls kein Thema mehr ist eine lange Wartezeit für den Auszug des Handelsregisters. Dies ist für alle von Interesse, die sich vor wichtigen Verhandlungen befinden, beispielsweise vor einer Geschäftsübernahme.

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Einfach informieren

Um die Suche zu vereinfachen, ist ein chronologischer Handelsregisterauszug eine gute Idee. Dieser Auszug bietet einen genauen Überblick über mögliche Änderungen und er ist in Form einer Tabelle geordnet. So kann beispielsweise ohne Probleme nachvollziehen, wann ein Geschäftsführer eingestellt wurde und wer in diesem Unternehmen Prokura hat. Auch historische Auszüge aus dem Handelsregister sind möglich. Alle, die mehr über die Entstehungsgeschichte einer Firma wissen möchten, sollten einen historischen Handelsregisterauszug beantragen. Die Auszüge stehen in unterschiedlichen Bildformaten zur Verfügung und bieten interessante Informationen.

Fazit

Das Handelsregister gibt Auskunft über alle angemeldeten Kaufleute in einer bestimmten Region. Das Register unterliegt der Beweispflicht sowie der Publikationspflicht, dient aber ebenso als Schutz und Kontrolle. Ein kaufmännisches Unternehmen informiert damit über seinen Firmensitz und eventuelle Niederlassungen, über die Rechtsform und das Firmenkapital. Für die Reputation eines Kaufmanns ist das Handelsregister enorm wichtig, denn er zeigt mit dem Eintrag an, dass er nichts zu verbergen hat. Privatpersonen hingegen können mittels eines Auszugs erkennen, wie seriös eine Firma ist und ob es sich lohnt, mit ihr Geschäfte zu machen.

Bild: @ depositphotos.com / billiondigital

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Ulrike Dietz