Berlin:
– Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit kommt DUH-Forderung nach und kündigt den Widerruf von Zulassungen Flufenacet-haltiger Pestizide an
– DUH fordert sofortiges Verbot ohne Übergangs- und Aufbrauchfristen zum Schutz von Mensch und Umwelt
– Wirkstoff Flufenacet ist hochgiftig und sollte auch auf EU-Ebene Genehmigung entzogen bekommen
Im Kampf gegen hochgiftige Pestizide erreicht die Deutsche Umwelthilfe (DUH) einen weiteren großen Erfolg: Die Zulassungen der Flufenacet-haltigen Pestizide Elipris und Tactic und darüber hinaus die Zulassungen für alle weiteren Pestizide-Produkte mit diesem Wirkstoff sollen widerrufen werden. Dies kündigte das zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmitteilsicherheit (BVL) im Kontext der gerichtlichen Verfahren der DUH gegen die Mittel Elipris und Tactic an. Von dem Widerruf sind insgesamt 36 Produkte betroffen. Flufenacet gehörte im Jahr 2023 mit 683 Tonnen zu den am meisten eingesetzten Wirkstoffen in Deutschland. Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) hatte in einem kürzlich veröffentlichten Bericht festgestellt, dass Flufenacet mit erheblichen Umwelt- und Gesundheitsgefahren verbunden ist. Die DUH fordert zudem eine unverzügliche Aufhebung der Genehmigung auf EU-Ebene.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit macht auf unseren Druck hin einen überfälligen Schritt: Es kündigt den Widerruf der Zulassungen für Tactic und Elipris und aller weiteren Pestizid-Produkte mit dem gefährlichen Wirkstoff Flufenacet an. Es ist ein Armutszeugnis für das Amt, dass es erst jetzt tätig wird. Das Bundesamt darf nun keine Aufbrauchfristen für erwiesenermaßen gefährliche Pestizide gewähren – dies wäre ein grober Fehler und widerspräche dem Vorsorgeprinzip. Die einzig logische Konsequenz der alarmierenden Warnung der EFSA kann nur das sofortige Verbot aller Flufenacet-haltiger Pestizide sein. Dieser gefährliche Giftstoff darf keinen Tag länger ausgebracht werden. Mit der Wissenschaft im Rücken werden wir gegen mögliche Aufbrauchfristen vorgehen – notfalls vor Gericht.“
In dem alarmierenden Bericht bestätigt die EFSA, dass sich der Herbizid-Wirkstoff schädlich auf den menschlichen Hormonhaushalt auswirkt. Zudem gelangen bei der Anwendung des Wirkstoffs hohe Mengen an Abbauprodukten in das Grundwasser, die nicht entfernt werden können. Die Funde von Trifluoressigsäure (TFA) in Gewässern sind alarmierend. Dies belegt auch der in dieser Woche erschienene Bericht zur Grundwasserbeschaffenheit der Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA), der von einer nahezu flächendeckenden Belastung durch TFA spricht.
Die DUH hat aufgrund erheblicher Risiken im September 2024 beim Gericht der Europäischen Union Klage wegen der Genehmigungsverlängerung von Flufenacet eingereicht und den Widerruf der Genehmigung für diesen Wirkstoff gefordert. Bereits im August 2023 hat die DUH Klagen gegen die Zulassungen der Flufenacet-haltigen Pestizide Elipris und Tactic beim Verwaltungsgericht Braunschweig erhoben.
Caroline Douhaire, Rechtsanwältin: „Der Europäische Gerichtshof hat im April 2024 klargestellt, dass die nationalen Zulassungsbehörden dazu verpflichtet sind, bei schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit und unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt die Zulassungen für Pflanzenschutzmittel zu widerrufen. Solche Auswirkungen liegen in Bezug auf Flufenacet-haltige Pflanzenschutzmittel vor, wie der EFSA-Bericht bestätigt. Nach unserer Auffassung muss deshalb das BVL die Zulassungen dieser Mittel bereits jetzt widerrufen. Es darf nicht – wie es in der Vergangenheit in ähnlichen Fällen praktiziert wurde – auf die Beendigung der Wirkstoffgenehmigung auf EU-Ebene warten.“
Hintergrund:
Der Wirkstoff Flufenacet wird großflächig insbesondere im Getreideanbau eingesetzt. Der Wirkstoff gehört zur Gruppe der PFAS, sogenannte Ewigkeitschemikalien, die sich nicht in der Umwelt abbauen. Besonders besorgniserregend ist die Bildung des Abbaustoffs TFA, der in alarmierenden Konzentrationen in zahlreichen Gewässern nachgewiesen wurde. TFA kann nicht durch natürliche Prozesse abgebaut werden und lässt sich aus Gewässern nicht wieder entfernen, wodurch die Konzentrationen weiter ansteigen. Die gesundheitliche Bewertung von TFA ist laut EFSA-Bericht noch nicht abgeschlossen. Auf Initiative deutscher Behörden läuft jedoch derzeit ein Prüfverfahren, TFA als reproduktionstoxisch einzustufen.
Die DUH führt mit fachlicher Unterstützung von foodwatch mehrere Gerichtsverfahren gegen die Zulassungen von Pestizid-Produkten. Diese richten sich gegen das zuständige BVL. Zusätzlich zu den Herbiziden Tactic der Adama Deutschland GmbH und Elipris der Corteva Agriscience Germany GmbH laufen Verfahren gegen das glyphosathaltige Mittel Roundup PowerFlex des Herstellers Monsanto Agrar Deutschland GmbH sowie gegen das Insektizid Sherpa Duo mit dem Wirkstoff Cypermethrin (SBM Developpement SAS France).
Link:
Zur Übersicht der laufenden Pestizid-Verfahren der DUH: https://www.duh.de/projekte/pestizidklagen/
Kontakt
Quellenangaben
Textquelle: | Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell |
Quelle: | https://www.presseportal.de/pm/22521/5889451 |
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