Zoll: HZA-S: Grenzüberschreitende Prüfaktion der Europäischen Union – Zoll überprüft bundesweit die Einhaltung …

Stuttgart:

Am 17. Oktober 2024 fanden bundesweite Prüfmaßnahmen der Finanzkontrolle mit dem Schwerpunkt „Einhaltung des Mindestlohns“ statt. Mit insgesamt 82 Zöllnerinnen und Zöllnern führte auch das in seinem gesamten Bezirk verdachtsunabhängige Prüfungen durch.

Bei dem Einsatz handelt es sich um die bislang größte grenzüberschreitende Prüfaktion in der Europäischen Union, an welcher sich insgesamt 21 Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligten. Koordiniert wurde die Schwerpunktprüfung von der Europäische Arbeitsbehörde (European Labour Authority, ELA) mit dem Bundesministerium der Finanzen und der .

Auch die Prüfmaßnahmen des Hauptzollamts Stuttgart wurden durch eine litauische Delegation der ELA begleitet. Die Kollegen der „Lithuanian State Labour Inspectorate“ („Staatliche Arbeitsinspektion Litauens“) erhielten dabei Einblicke in die Arbeitsweise der deutschen FKS-Beamten und konnten durch ihr länderspezifisches Wissen die Prüfmaßnahmen unterstützen.

Insgesamt wurden in Stuttgart durch die Zöllnerinnen und Zöllner 175 Beschäftigte unterschiedlicher Branchen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt, wobei sich Anhaltspunkte für die Nichteinhaltung des Mindestlohns ergaben. An die erfolgten Prüfungen schließen sich weitere Auswertungen und Nachermittlungen an.

Siehe auch:  Zoll: HZA-MD: Schwarzarbeit in der Baubranche: 2 Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung für Arbeitgeber aus Magdeburg

Zusatzinformationen:

Seit fast zehn Jahren (Einführung zum 1. Januar 2015) gibt es den gesetzlichen Mindestlohn. Bei der Einführung betrug dieser noch 8,50 Euro brutto je Stunde. Mittlerweile beträgt der gesetzliche Mindestlohn durch die sukzessiven Erhöhungen 12,41 Euro brutto je Stunde.

Ab dem 1. Januar 2025 wird der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro brutto je Stunde angehoben.

Daneben gelten in bestimmten Branchen spezielle Branchenmindestlöhne. Die aktuellen Branchenmindestlöhne sind auf .de dargestellt:

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Mindestarbeitsbedingungen/Mindestlohn-AEntG-Lohnuntergrenze-AUeG/Branchen-Mindestlohn-Lohnuntergrenze/uebersicht_branchen_mindestloehne.html?nn=304814

Kontakt

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Rückfragen an:

Hauptzollamt Stuttgart
Annemarie Übele
Telefon: 0711 922 – 2732
E-Mail: Annemarie.Uebele@zoll.bund.de
www.zoll.de

Quellenangaben

Bildquelle: Symbolbild der Zollverwaltung: Zollbeamtin in Uniform
Textquelle: Hauptzollamt Stuttgart, übermittelt durch news aktuell
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121263/5892151

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