Nürnberg:
Unter Beteiligung zahlreicher Arbeitsmarktinspektoren und -inspektorinnen aus anderen EU-Mitgliedstaaten führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls am 17.Oktober 2024 im Rahmen einer konzertierten Aktion im gesamten Bundesgebiet eine
Vielzahl verdachtsunabhängiger Prüfungen mit dem Schwerpunkt „Einhaltung des Mindestlohns“ durch. Insgesamt 21 Mitgliedstaaten beteiligten sich an der Aktion, die von der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) koordiniert wurde.
Auch die Prüfungen des Hauptzollamts Nürnberg waren Teil einer der bislang größten
grenzüberschreitenden Prüfaktionen in der Europäischen Union.
Bei den Prüfmaßnahmen in Mittelfranken waren mehr als 80 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz, die von einer Delegation aus Portugal begleitet wurden. Zwei Bedienstete aus Nürnberg nahmen zeitgleich in Portugal an der Prüfung teil.
Die Nürnberger FKS befragte 140 Arbeitnehmende in Einzelhandel, Gastronomie und verschiedenen Dienstleistungsgewerben in ganz Mittelfranken zu ihren Beschäftigungsverhältnissen bzw. der Höhe ihres Arbeitsentgelts. Darüber hinaus wurde bereits in 16 Betrieben mit der Prüfung von Geschäftsunterlagen der Arbeitgeber begonnen.
In 45 Fällen ergaben sich bislang Hinweise auf mögliche Verstöße, denen die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nun weiter nachgeht, darunter besteht elf Mal der Verdacht auf Unterschreitung des Mindestlohns.
Ein starkes Zeichen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Bekämpfung der Schwarzarbeit setzte der Direktor der ELA, Cosmin Boiangiu, durch seine persönliche Begleitung der Maßnahme beim Hauptzollamt Nürnberg gemeinsam mit Constanze Voß, Leiterin der Direktion VII – Finanzkontrolle Schwarzarbeit – der Generalzolldirektion.
„Man wolle auf die Erfahrungen aus einer der größten grenzüberschreitenden gemeinsamen Prüfmaßnahme unter dem Dach der ELA aufbauen und die europaweite Zusammenarbeit ausbauen“, so Boiangiu.
Die diesjährige Mindestlohnsonderprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit fand im Rahmen der Aktionswoche „Mindestlohn“ der ELA statt. Bei ihrer bundesweiten Schwerpunktprüfung wurde die FKS erstmals von Delegationen aus 20 Mitgliedstaaten begleitet.
Der Schwerpunkt der Maßnahmen lag in Deutschland; der Fokus galt
insbesondere den grenzüberschreitenden Fällen von Schwarzarbeit. Die
Aktion zeigt, dass die Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von
Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung eng zusammenarbeiten und
geschlossen gegen die Umgehung des Mindestlohnes vorgehen.
Das gemeinsame Ziel bleibt klar: „Wir wollen gemeinsam gegen
Schattenwirtschaft vorgehen und damit ein klares Zeichen für ehrliche
Unternehmen und faire Arbeitsbedingungen setzen“, so Constanze Voß.
Kontakt
Newsroom: | |
Rückfragen an: |
Hauptzollamt Nürnberg |
Quellenangaben
Bildquelle: | Copyright: Zoll |
Textquelle: | Hauptzollamt Nürnberg, übermittelt durch news aktuell |
Quelle: | https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121257/5892993 |