Zoll: HZA-LÖ: Selbstanzeige im Taxigewerbe führt zu umfangreichen Ermittlungen

Lörrach:

Die Rückzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von rund 118.000 Euro ist das Ergebnis einer Selbstanzeige zweier Unternehmer aus dem Landkreis Emmendingen.

Die beiden Betreiber eines Taxiunternehmens hatten bereits im Dezember 2022 Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft Freiburg erstattet. Dabei gestanden sie ein, über mehrere Jahre hinweg ihren Fahrern Löhne zwar ausbezahlt, diese jedoch nicht in ihrer Lohnbuchhaltung erfasst zu haben. Die Selbstanzeige ging bei der Staatsanwaltschaft Freiburg ein, nachdem durch Kontrollkräfte des Hauptzollamts Lörrach im Rahmen eines bereits laufenden Ermittlungsverfahrens „inoffizielle Stundenaufzeichnungen“ mit Bezug zu dem Taxiunternehmen sichergestellt werden konnten.

Das übernahm daraufhin auch in diesem Fall die Ermittlungen und konnte im Zuge dieser feststellen, dass bei dem Taxiunternehmen im Zeitraum von 2010 bis 2022 die offizielle Zeiterfassung durch Verlängerung der Pausen, Verschiebung des Arbeitsendes und sogar durch vollumfängliche Streichung gesamter Tage manipuliert wurde. Die Differenz zu der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit wurde an sechs Arbeitnehmer der Beschuldigten als Schwarzlohn ausbezahlt. Durch die mittlerweile eingetretene Verjährung konnten zwar lediglich die Verstöße ab 2018 strafrechtlich geahndet, der Schaden jedoch für den gesamten Zeitraum ermittelt und nachgefordert werden.

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Des Weiteren ergaben die Ermittlungen, dass drei Arbeitnehmer der Sozialversicherung als sogenannte Minijobber gemeldet waren, diese jedoch weitaus mehr arbeiteten und somit auch für diese Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten wurden.

Das Verfahren wurde mittlerweile gegen die Zahlung des kompletten Schadens und weitere Auflagen eingestellt.

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