Thomas Krüger als Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes wiedergewählt

Berlin:

Thomas Krüger ist auf der Mitgliederversammlung des Deutschen Kinderhilfswerkes als Präsident der Kinderrechtsorganisation wiedergewählt worden. Der 65-Jährige steht seit 1995 an der Spitze des Deutschen Kinderhilfswerkes. Als Vizepräsidentinnen wurden Anne Lütkes und Nathalie Schulze-Oben sowie als Schatzmeister Haimo Liebich im Amt bestätigt. In den erweiterten Vorstand wurden Mustafa Akça, Siegfried Barth, Katja Dörner, Harald Geywitz und Anja Siegesmund sowie die Bundestagsabgeordneten Ottilie Klein, Katja Mast und Matthias Seestern-Pauly gewählt.

„Wir sorgen uns als Kinderrechtsorganisation derzeit extrem um die Demokratieentwicklung in Deutschland. Es ist eine Ohnmacht vieler junger Menschen insbesondere angesichts multipler Krisen wie der Klimakrise, Kriegen und damit verbundenen Preissteigerungen oder dem maroden Bildungssystem zu beobachten. Gleichzeitig stimmt es uns hoffnungsfroh, dass das politische Interesse und Engagement der Jugend in Deutschland wieder deutlich zugenommen haben. Aber ohne Angebote, die ihre Lebenssituation verbessern und mit denen sie selbst etwas bewirken können, sinkt das Selbstwirksamkeitsgefühl und das Vertrauen in eine Demokratie, in der es sich lohnt, Einfluss zu nehmen. Auch deshalb ist für uns als Kinderrechtsorganisation das Thema Beteiligung und Mitbestimmung von Kindern so eminent wichtig“, betonte Thomas Krüger anlässlich seiner Wiederwahl.

„Gleichzeitig sehen wir aber in Umfragen, dass beispielsweise bundesweit nur fünf Prozent der Kinder und Jugendlichen bei kommunalen Entscheidungen, die sie betreffen, mitbestimmen können. Das darf nicht sein. Denn die Beteiligung ist ein über die UN-Kinderrechtskonvention normiertes Kinderrecht, und nicht nur irgendein Kinderrecht, sondern eins von vier Grundprinzipien der Konvention. Nur halten sich die allermeisten Kommunen nicht daran. Hier liegt noch viel Überzeugungsarbeit vor uns“, sagte Thomas Krüger.

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„Um unsere Demokratie langfristig abzusichern, brauchen wir dringend eine nachhaltige Absicherung der bislang oft prekären Strukturen im Bereich der Demokratieförderung durch den Bund, insbesondere auf regionaler und lokaler Ebene sowie in strukturschwachen Bundesländern. Nur so kann Demokratieprojekten eine langfristige Perspektive geboten und eine Abkehr von der bisherigen Praxis kurzfristiger Projektförderungen erreicht werden. Auch deshalb treten wir für ein wirkungsvolles Demokratiefördergesetz ein, damit es eine verbesserte Rechtsgrundlage zur verbindlichen und langfristig angelegten Stärkung der Zivilgesellschaft gibt“, so Krüger.

„Außerdem werden wir weiter am Thema Kinderarmut arbeiten. Dabei ist unser Optimismus derzeit nicht sehr ausgeprägt, dass es beispielweise mit der Kindergrundsicherung und damit einem wichtigen Baustein zur Bekämpfung der Kinderarmut in der nächsten Zeit vorangeht. Auch deshalb ist es höchste Zeit, dass Kinderrechte entlang der Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention ausdrücklich verfassungsrechtlich verankert werden. Es braucht endlich eine rechtliche Normierung im Grundgesetz, dass das Kindeswohl vorrangig zu beachten ist, dass Kinder das Recht auf Entwicklung, auf Schutz, auf Förderung und das Recht auf Beteiligung haben. Dafür braucht es im Grundgesetz einen eigenen Passus für die Kinderrechte, die unabhängig von den Elternrechten und ohne mit ihnen in Konflikt zu geraten gegenüber dem Staat gelten“, sagte Thomas Krüger.

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