Bundestagspräsidentin rät zu AfD-Verbotsverfahren erst Ende 2024

() – Bundestagspräsidentin Bärbel Bas rät, erst Ende des Jahres über einen Antrag für ein AfD-Verbotsverfahren abzustimmen. „Momentan würde ich eine Abstimmung nicht empfehlen, sondern zunächst die laufenden Prüfungen bis Ende des Jahres abwarten“, sagte die SPD-Politikerin der „taz“ (Samstagausgabe).

Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang hatte angekündigt, dass seine Behörde bis zum Ende des Jahres entscheidet, ob die AfD bundesweit rechtsextremer Verdachtsfall bleibt oder als „erwiesen rechtsextrem“ hochgestuft wird.

„Wenn die Verfassungsschutzbehörden belastbare Beweise dafür vorlegen, dass eine aktiv kämpferisch gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorgeht, gehe ich davon aus, dass der einen solchen Verbotsantrag beschließen wird“, sagte Bas der „taz“ weiter. „Dann muss man dieses scharfe Schwert ziehen.“

In diesem Fall wünsche sie sich, dass der Bundestag ein solches Verfahren nicht allein, sondern möglichst gemeinsam mit und Bundesrat anstrengt. Eine Gruppe Bundestagsabgeordneter aus verschiedenen Parteien hatte angekündigt, einen Antrag für ein AfD-Verbotsverfahren in den Bundesatg einzubringen. Initiator ist der CDU-Abgeordnete Marco Wanderwitz.

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Bas drängt zudem darauf, dass sowohl die neue Geschäftsordnung für den Bundestag als auch das neue Bundestagspolizeigesetz bis Ende des Jahres verabschiedet werden. „Ich habe den Fraktionen vor der Sommerpause konkrete Vorschläge zum Schutz des Parlaments vor verfassungsfeindlichen Einflüssen und Aktionen unterbreitet. Ich habe wenig Verständnis dafür, dass sich das hinzieht“, sagte Bas der „taz“.

Konkret geht es unter anderem um die Überprüfung von Mitarbeitern von Abgeordneten. „Wenn ich im Einzelfall Hinweise darauf habe, dass von jemandem eine Gefahr für die Sicherheit des Hauses ausgehen könnte, hätte ich gern das , beim Verfassungsschutz nachzufragen.“

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Bildhinweis: Bärbel Bas (Archiv)

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