Landkreistag: Ukrainer ab 1. Januar wie Asylbewerber behandeln

Berlin () – Der Deutsche Landkreistag hat sich dafür ausgesprochen, neu ankommenden Ukrainern kein Bürgergeld mehr zu gewähren. Er habe die Entscheidung, Ukrainer direkt in das Bürgergeld aufzunehmen, „nie verstanden“, sagte der neue Präsident des kommunalen Spitzenverbands, Achim Brötel, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben).

Zwar sollten die Regeln nicht mehr rückwirkend geändert werden. Aber vom 1. Januar 2025 an sollten Ukrainer, „die neu nach kommen, nach den Regeln für Asylbewerber unterstützt werden“.

Zuvor hatte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) einen neuen Rechtsstatus für aus der Ukraine vorgeschlagen. „Ukrainer müssen wegen des Krieges in ihrer Heimat nicht eigens ein Asylbewerberverfahren durchlaufen“, sagte Lindner. „Sie sollten aber auf der anderen Seite nicht gleich ein Bürgergeld erhalten, das auf ein sozioökonomisches Existenzminimum mit gesellschaftlicher Teilhabe auch ohne ausgerichtet ist.“

Lindners Vorschlag gehe in die richtige Richtung „und findet unsere Zustimmung“, so Brötel. „Dabei muss klar sein, dass auf die Landkreise, Städte und Gemeinden keine höheren Kosten zukommen dürfen. Wenn Kommunen das Asylbewerberleistungsgesetz anwenden, müssen die Kosten zu 100 von den Bundesländern erstattet werden.“

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Der Landrat des Neckar-Odenwald-Kreises stellte sich auch hinter die von der Ampelregierung auf den Weg gebrachten schärferen Regeln für das Bürgergeld. „Diese Verschärfungen unterstütze ich nachdrücklich. Genau das brauchen wir, damit angebotene Jobs auch angenommen werden“, sagte Brötel. „Das Bürgergeld in seiner jetzigen Form ist so etwas wie ein Stuhlkreis auf Augenhöhe. Nett, aber nicht effizient.“

Das Vorhaben, Langzeitarbeitslosen 1.000 Euro zu zahlen, wenn sie in einem neuen Job ein Jahr durchhalten, verurteilte der CDU-Politiker scharf. „Wenn man die weiter spalten will, dann muss man es genau so machen“, sagte Brötel. „Eine Durchhalteprämie von 1.000 Euro kann natürlich nicht der Weg sein. Langzeitarbeitslose müssen ganz regulär und zu den allgemeinen Konditionen in Arbeit gebracht werden.“

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Ankunft von Flüchtlingen aus der Ukraine in Deutschland (Archiv)

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