Blaulicht Bericht Hamburg: Harburg: Lebensgefährlicher Gleissturz – Rettung durch Ersthelfer

Hamburg:

Nach derzeitigem Ermittlungsstand soll am 25.10.2024 gegen 06:05 Uhr ein Mann (Alter: 58 Jahre) ohne Fremdverschulden in das Gleis 2 im Bahnhof Hamburg-Harburg gestürzt sein.

Aufmerksame Bahnreisende erkannten die Gefahrenlage und meldeten diesen Vorfall der Bundespolizei.

Eine Streckensperrung für das Gleis 2 wurde durch die Bundespolizei umgehend veranlasst.

Zum Begehungszeitpunkt fand auf den Gleisen Regelbetrieb statt, sodass folglich jederzeit ein Zug auf dem betroffenen Gleis hätte verkehren können.

Ersthelfer sollen dem deutschen Staatsangehörigen anschließend geholfen haben sich wieder aus dem Gleisbereich zu retten.

Sofort eingesetzte Streifen der Bundespolizei erreichten den Einsatzort. Beim Eintreffen konnte nur noch der ins Gleis gestürzte Mann auf dem Bahnsteig festgestellt werden. Weitere Personen befanden sich nicht im Gleisbereich. Die meldenden Ersthelfer konnten nicht mehr angetroffen werden.

Die veranlasste Streckensperrung für das Gleis 2 wurde wieder aufgelöst.

Nach Zuführung zum Bundespolizeirevier Hamburg-Harburg wurde bei einer Atemalkoholkontrolle ein Promillewert von 2.97 Promille ermittelt. Durch die Bundespolizei waren alkoholbedingte, motorische Ausfallerscheinungen feststellbar.

Da die Person neben der Alkoholisierung zudem sturzbedingt über Schmerzen im linken Bein klagte, wurde ein Rettungswagen angefordert. Die Rettungswagenbesatzung führte die leicht verletzte Person anschließend einem Krankenhaus zu.

Siehe auch:  Blaulicht Bericht Hamburg: 241004-3. Tataufklärung und Vollstreckung eines Haftbefehls nach versuchtem Tötungsdelikt ...

Über eine durchgeführte Videosichtung konnte bestätigt werden, dass der 58-Jährige scheinbar alkoholisiert in das Gleis 2 ohne Fremdverschulden stolpert und anschließend von Ersthelfern gerettet wird.

Hinweis: Videobilder können nicht zur Verfügung gestellt werden!

Aus aktuellem Anlass warnt die Hamburger Bundespolizei wiederholt vor leichtsinnigem Verhalten an Bahnanlagen:

„Der Aufenthalt im Gleisbereich ist lebensgefährlich und verboten! Triebfahrzeugführer von Zügen können nicht ausweichen, oftmals sind die Bremswege zu lang, um ein Erfassen von Personen im Gleisbereich noch zu verhindern. Häufig gefährden sich Personen in den Gleisen durch ihr leichtsinniges Verhalten nicht nur selbst, sondern auch Reisende und Helfer.“

WL

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Quellenangaben

Textquelle: , übermittelt durch news aktuell
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70254/5895524

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