Stralsund:
Am 17. Oktober 2024 nahm das Hauptzollamt Stralsund an einer konzentrierten Aktion der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im gesamten Bundesgebiet mit dem Schwerpunkt „Einhaltung des Mindestlohns“ teil.
Die Prüfungen des Zolls sind Teil einer der bislang größten grenzüberschreitenden Prüfaktionen in der Europäischen Union. Insgesamt 21 Mitgliedstaaten beteiligten sich an der Aktion, die von der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) koordiniert wurde. Der Schwerpunkt der Maßnahmen lag in Deutschland; der Fokus galt insbesondere den grenzüberschreitenden Fällen von Schwarzarbeit. Die
Aktion zeigt, dass die Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung eng zusammenarbeiten und geschlossen gegen die Umgehung des Mindestlohnes vorgehen.
Bei den Prüfmaßnahmen des Hauptzollamtes Stralsund an verschiedenen Standorten in Mecklenburg-Vorpommern waren 135 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz. Während der Prüfmaßnahmen wurden insgesamt 189 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen bzw. der Höhe ihres Arbeitsentgelts befragt. In insgesamt 44 Fällen sind weitere Ermittlungen notwendig geworden, davon 14 mit dem Verdacht auf Mindestlohnverstöße. Insgesamt leiteten die Beschäftigten des Zolls sieben Ordnungswidrigkeitenverfahren und zehn Strafverfahren wegen des Aufenthaltes ohne Aufenthaltstitel ein.
In einem dieser eingeleiteten Strafverfahren im Landkreis Vorpommern-Rügen klickten schlussendlich die Handschellen, nachdem sich ein Arbeitnehmer der Prüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit entziehen wollte, indem er eilig den Hinterausgang eines Bistros verließ. Routiniert nahmen die Zöllnerinnen und Zöllner die Verfolgung auf und konnten den Flüchtigen nach ca. 500 m stellen. Da sich der Arbeitnehmer weiterhin nicht einsichtig zeigte und sich zur Wehr setzte, mussten die Beamten ihn schließlich mit Handschellen fixieren. Die weiteren Ermittlungen dauern derzeit noch an.
„Die Arbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist geprägt von derartigen Ereignissen, leider ist dies kein Einzelfall“, so Sabine Mattil, Pressesprecherin des Hauptzollamtes Stralsund und führt weiter aus „Deshalb ist es wichtig, dass der Zoll durch regelmäßige Prüfungen weiter Zeichen gegen Schattenwirtschaft und für einen fairen Arbeitsmarkt setzt.“
Zusatzinformation:
Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn auf Grundlage des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Während dieser mit Inkrafttreten des MiLoG im Jahr 2015 ursprünglich bei 8,50 Euro brutto pro Stunde lag, wurde er über die Jahre sukzessiv erhöht und beträgt seit dem 1. Januar 2024 nunmehr 12,41 Euro brutto pro Stunde.
Erhöhungen im Überblick:
01.01.2015: 8,50 EUR
01.01.2016: 8,50 EUR
01.01.2017: 8,84 EUR
01.01.2018: 8,84 EUR
01.01.2019: 9,19 EUR
01.01.2020: 9,35 EUR
01.01.2021: 9,50 EUR
01.07.2021: 9,60 EUR
01.01.2022: 9,82 EUR
01.07.2022: 10,45 EUR
01.10.2022: 12,00 EUR
01.01.2024: 12,41 EUR
ab 01.01.2025: 12,82 EUR
Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn nach dem MiLoG gibt es in mehreren Branchen spezielle Branchenmindestlöhne.
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Quellenangaben
Bildquelle: | FKS_Kontrolle_Handschellen |
Textquelle: | Hauptzollamt Stralsund, übermittelt durch news aktuell |
Quelle: | https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121238/5898034 |