Blaulicht Bericht München: Wegen „Ausübung der verbotenen Prostitution“ / „Guter Bekannter“ begleicht Justizschulden …

Kiefersfelden (A93) / Rosenheim:

Mittwochnacht (30. Oktober) hat die Bundespolizei an der A93 bei Kiefersfelden eine 22-Jährige mit einem Haftbefehl konfrontiert. Demnach hatte die Rumänin eine Geldstrafe in vierstelliger Höhe zu zahlen oder ersatzweise einen Gefängnisaufenthalt hinzunehmen.

Die junge Frau war als Mitfahrerin in einem in Rumänien zugelassenen Auto unterwegs. Bei der Überprüfung ihrer Personalien in der Grenzkontrollstelle fanden die Bundespolizisten heraus, dass das Amtsgericht Straubing im März dieses Jahres einen Strafbefehl gegen die rumänische Staatsangehörige erlassen hatte. Wegen „Ausübung der verbotenen Prostitution“ musste sie rund 3.600 Euro zahlen oder ersatzweise einen knappen Monat ins Gefängnis gehen. Ihre Justizschulden konnte sie zunächst nicht begleichen. Um die drohende Einlieferung in eine Haftanstalt zu verhindern, bat sie einen „guten Bekannten“ telefonisch um finanzielle Unterstützung.

Der verständigte Landsmann kam – nach mehrstündiger Anreise – prompt in die Kontrollstelle und zahlte für die Rumänin den geforderten Betrag. Damit konnte diese ihre Reise fortsetzen. Ihr Bekannter hingegen musste noch eine Weile bleiben. Die Beamten stellten bei der Überprüfung seiner Personalien fest, dass die Staatsanwaltschaften in Würzburg und Koblenz wegen verschiedener Ermittlungsverfahren an der Erreichbarkeit des 39-Jährigen interessiert waren. Erst nachdem sein Wohnsitz einschließlich der Anschrift in Rumänien geklärt und festgehalten war, durfte er am frühen Donnerstagmorgen seine Heimreise antreten.

Siehe auch:  Blaulicht Bericht München: Bundespolizei deckt zwei Schleusungsfälle am Flughafen München auf

Kontakt

Newsroom: Bundespolizeidirektion München
Rückfragen an:

Dr. Rainer Scharf

Bundespolizeiinspektion Rosenheim | Pressestelle
Burgfriedstraße 34 | 83024 Rosenheim
Telefon: 08031 8026-2200
Fax: 08031 8026-2099
E-Mail: rainer.scharf@.bund.de
E-Mail: bpoli.rosenheim.oea@polizei.bund.de
Internet: www.bundespolizei.de | X: bpol_by

Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der
Bundespolizeiinspektion Rosenheim, der das Bundespolizeirevier
Garmisch-Partenkirchen zugeordnet ist, erstreckt sich auf die
Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen
sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Die rund 450
Inspektionsangehörigen gehen zwischen Chiemsee und Zugspitze
besonders gegen die grenzüberschreitende vor. In einem
etwa 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen
Grenzgebiets wirken sie vor allem dem Einschleusen von Ausländern
sowie der ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt
die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern
und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von
Bahnreisenden und Bahnanlagen. Weitere Informationen erhalten Sie
über oben genannte Kontaktadresse oder unter www.bundespolizei.de
sowie unter www.x.com/bpol_by .

Quellenangaben

Bildquelle: Die Bundespolizei hat an der A93 eine 22-Jährige mit einem Haftbefehl wegen „Ausübung der verbotenen Prostitution“ konfrontiert.
Textquelle: , übermittelt durch news aktuell
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/64017/5899329

Blaulicht Bericht München: Wegen „Ausübung der verbotenen Prostitution“ / „Guter Bekannter“ begleicht Justizschulden …

Presseportal Blaulicht