
Berlin () – Rechtsexperten halten es für unwahrscheinlich, dass sich die AfD noch in das TV-Duell von ARD und ZDF einklagen kann. „Ich sehe die Chancen der AfD, sich einzuklagen, als gering an“, sagte der Berliner Medienanwalt Christian Schertz dem „Tagesspiegel“.
ARD und ZDF müssten Parteien nach dem Parteiengesetz zwar grundsätzlich gleich behandeln: „Hier überwiegt aber die Rundfunkfreiheit der Sender, im Rahmen einer redaktionellen Entscheidung, lediglich die Kandidaten von CDU und SPD gegeneinander antreten zu lassen“, sagte Schertz. Ähnlich äußerte sich der Berliner Rechtsanwalt Niko Härting: „Ich halte eine Klage für chancenlos“, sagte er der Zeitung.
ARD und ZDF hatten am Montagabend bekannt gegeben, dass sie – anders als im Bundestagswahlkampf 2021 – nur ein TV-Duell ausrichten wollen. Zu diesem wurden SPD-Kanzler Olaf Scholz und Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz eingeladen. Grüne und AfD hatten die Entscheidung massiv kritisiert. „Dass die AfD als Partei mit den aktuell zweitbesten Umfragewerten wieder in Ameisen-Runden verschwinden soll, werden wir juristisch prüfen“, sagte der Sprecher von Alice Weidel der „Bild“.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Alice Weidel (Archiv) |
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