
Berlin () – Die Klimaunion warnt die künftige Bundesregierung vor juristischen Folgen, sollte es Rückschritte beim Klimaschutz geben. Am Montag wurde durch die Vereinigung von Mitgliedern der Unionsparteien ein Rechtsgutachten vorgestellt, laut welchem etwaige Rücknahmen von Klimaschutzmaßnahmen dem Prinzip des „Verschlechterungsverbots“ zuwiderliefen.
„Klimaschutz ist kein nettes Extra, sondern eine rechtliche Verpflichtung. Wer den Klimaschutz abschwächt, handelt verfassungswidrig und riskiert gerichtliche Konsequenzen“, sagte Thomas Heilmann (CDU), Bundesvorsitzender der Klimaunion. Die Ampel sei bereits einmal am Bundesverfassungsgericht gescheitert. „Wir müssen aus diesen Fehlern lernen und von Anfang an eine Politik gestalten, die verfassungskonform und zukunftssicher ist.“ Auch durch das Völkerrecht, die Europäische Menschenrechtskonvention, das EU-Recht und das deutsche Grundgesetz sieht der Zusammenschluss den Klimaschutz als juristisch abgesichert an.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2021 entschieden, dass der Gesetzgeber heutige Generationen nicht bevorzugen und künftige folglich nicht übermäßig belasten darf. Dies wurde mit der „intertemporalen Freiheitssicherung“ begründet. Auf dieser Basis können auch Individuen den Staat verklagen, wenn sie ihre Freiheitsrechte durch Maßnahmen gefährdet sehen, die den Klimaschutz vermeintlich gefährden.
Die 2021 gegründete Klimaunion ist ein Netzwerk für Mitglieder der Unionsparteien und Menschen mit ähnlichen politischen Einstellungen, das sich für das Einhalten des 1,5-Grad-Ziels einsetzt. Sie richtet sich nach eigener Aussage an „bürgerliche Klima-Interessierte, die in der zunehmend nach links rückenden Klimabewegung keine emotionale und politische Heimat mehr finden“.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Verpflichtungen der neuen Bundesregierung beim Klimaschutz am 17.03.2025 |
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