Heißer Kaffee / Vermieter ist nicht für alles verantwortlich zu machen

Heißer Kaffee / Vermieter ist nicht für alles verantwortlich zu machen

Berlin:

Die Nutzer einer Ferienwohnung bereiteten sich einen Kaffee zu, doch diese Aktion nahm eine unschöne Wendung. Beim Ergreifen der Glaskanne löste sich der Henkel und der heiße Kaffee ergoss sich über die am Tisch sitzende sechsjährige Tochter. Das Kind zog sich Verbrennungen am Oberkörper und an den Armen zu. Die Eltern forderten im Namen ihrer Tochter vom Vermieter der Ferienwohnung, der das Inventar zur Verfügung gestellt hatte, Schadenersatz. Die Kanne sei offensichtlich nicht in ordnungsgemäßem Zustand gewesen. Der beanstandete Schaden sei durch nichts nachzuweisen, stellte das Gericht nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS fest. Man müsse deswegen von einem aus Sicht des Vermieters gebrauchsfähigen Zustand der Kanne ausgehen.

(Oberlandesgericht , Aktenzeichen 9 U 40/23)

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Bildquelle: Vermieter ist nicht für alles verantwortlich zu machen

Die Nutzer einer Ferienwohnung bereiteten sich einen Kaffee zu, doch diese Aktion nahm eine unschöne Wendung. Beim Ergreifen der Glaskanne löste sich der Henkel und der heiße Kaffee ergoss sich über die am Tisch sitzende sechsjährige Tochter. Das Kind zog sich Verbrennungen am Oberkörper und an den Armen zu. Die Eltern forderten im Namen ihrer Tochter vom Vermieter der Ferienwohnung, der das Inventar zur Verfügung gestellt hatte, Schadenersatz. Die Kanne sei offen¬sichtlich nicht in ordnungsgemäßem Zustand gewesen. Der beanstandete Schaden sei durch nichts nachzuweisen, stellte das Gericht nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS fest. Man müsse deswegen von einem aus Sicht des Vermieters gebrauchsfähigen Zustand der Kanne ausgehen.
(Oberlandesgericht Oldenburg, Aktenzeichen 9 U 40/23) / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.

Textquelle: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell
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