
Köln () – Angesichts der Klage der AfD gegen ihre Einstufung als „gesichtert rechtsextremistisch“ hat das Bundesamt für Verfassungsschutz am Donnerstag für das Eilverfahren eine Stillhaltezusage abgegeben. Das bedeutet, dass die mit einer Hochstufung verbundenen Maßnahmen zunächst nicht umgesetzt werden.
AfD-Chefin Alice Weidel begrüßte den Schritt. „Für die AfD und die Demokratie in unserem Land ist es ein erster Erfolg“, sagte sie der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe). „Wir werden auch weiter gegen die ungerechtfertigte Diffamierung der AfD vorgehen und sind überzeugt, dass wir damit erfolgreich sein werden“, fügte Weidel hinzu.
Bereits nach der Klage der AfD gegen ihre Einstufung als „Verdachtsfall“ 2021 hatte der Verfassungsschutz eine Stillhaltezusage abgegeben. Mit dieser Klage ist die AfD jedoch in zwei Instanzen gescheitert. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster ist noch nicht rechtskräftig.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundeskriminalamt (BKA) und Bundesamt für Verfassungsschutz (Archiv) |
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