
Urlaub machen und in dieser Zeit auch noch bezahlt werden – das klingt verlockend und ist tatsächlich möglich. Eine bezahlte Weiterbildung bietet die echte Möglichkeit, etwas für die zukünftige Karriere zu tun, um vielleicht die Erfolgsleiter schneller nach oben zu steigen. Bis zu fünf Tage stehen den Arbeitnehmern in Deutschland für den Bildungsurlaub zu. Die Bedingungen sind allerdings von Bundesland zu Bundesland verschieden. Was in allen 16 Bundesländern aber gleich ist: Es gibt einen Anspruch auf die Weiterbildung oder den Bildungsurlaub.
Was gilt als Bildungsurlaub?
Im Unterschied zu einem Sabbatjahr oder einer Umschulung haben die Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf einen Bildungsurlaub, auch Bildungsfreizeit oder Bildungszeit genannt. Der Arbeitgeber muss seinen Angestellten einen bezahlten Urlaub gewähren, wenn sie sich dabei weiterbilden. Von den normalen Urlaubstagen darf die Bildungsfreizeit jedoch nicht abgezogen werden. Alle, die ein Seminar besuchen, Kurse bei einer Sprachschule belegen oder Workshops mitmachen, können das als Bildungsurlaub geltend machen. Wer beispielsweise im Bereich des Projektmanagements tätig ist, kann diesen besonderen Urlaub als Projektmanager mit den entsprechenden Zertifikaten abschließen.
Immer wieder anders
Die Zahl der Tage, die der Arbeitgeber seinen Angestellten pro Jahr für einen Bildungsurlaub zur Verfügung stellen muss, ist in jedem Bundesland anders. So gibt es beispielsweise auch Regelungen zum Bildungsurlaub in Sachsen. Hier sind es 14 Tage, die den Arbeitnehmern innerhalb von zwei Jahren zur Verfügung gestellt werden müssen. Zusammen mit Bayern hat der Freistaat Sachsen aber die Besonderheit, dass es keinen rechtlichen Anspruch auf die Bildungszeit gibt. Besonders großzügig sind die Bundesländer Brandenburg, Niedersachsen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Hessen, hier sind es jeweils zehn Tage in zwei Jahren.
Die Sonderregelungen
Die genannten Zahlen gelten in den Bundesländern nur für normale Angestellte, anders sieht es hingegen bei Auszubildenden und Beamten aus.
Sonderregelungen gibt es in sechs Bundesländern:
- Saarland
- Rheinland-Pfalz
- Thüringen
- Schleswig-Holstein
- Baden-Württemberg
- Mecklenburg-Vorpommern
Nur hier haben Beamte auch einen Anspruch auf eine berufliche Weiterbildung. In Baden-Württemberg können sich Auszubildende während der gesamten Ausbildung nur fünf Tage weiterbilden. In Berlin sind es zehn Tage pro Jahr und in Rheinland-Pfalz nur drei Tage im ersten Jahr der Ausbildung.
Die Kosten für die Bildungsfreizeit
Wer einen Bildungsurlaub machen möchte, wird für diese Zeit freigestellt und das normale Gehalt läuft während des Zeitraums weiter. Geht es aber um die Kosten, die nur die Weiterbildung betreffen, wie beispielsweise die Reisekosten oder die Gebühren für einen Kursus, dann müssen diese vom Arbeitnehmer selbst getragen werden. Allerdings lassen sich diese Aufwendungen zumindest teilweise von der Steuer absetzen. Da einige Bundesländer Förderprogramme haben, die die Kosten zum Teil übernehmen, lohnt es sich, hierzu Informationen einzuholen.
Fazit
Fast jeder Arbeitnehmer bekommt vom Gesetzgeber die Möglichkeit, während der Arbeitszeit einen Bildungsurlaub zu machen. Zwischen sieben und fünf Tagen pro Jahr sind dafür vorgesehen, um weiterbildende Maßnahmen wie Kurse oder Seminare zu besuchen. Dabei müssen die jeweiligen Veranstaltungen nicht zwingend mit dem Beruf in Verbindung stehen. Wer also gerne malen oder töpfern lernen will, kann dies im Rahmen der Bildungsfreizeit machen und bekommt dabei weiterhin sein Gehalt. Wer aber in Sachsen oder in Bayern wohnt, hat Pech, denn in diesen beiden Bundesländern gibt es keinen Anspruch darauf, sich im Urlaub weiterzubilden.
Bild: @ depositphotos.com / Mazirama
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