Mindestens 124 Abgeordnete würden für AfD-Verbotsverfahren stimmen

Mindestens 124 Abgeordnete würden für AfD-Verbotsverfahren stimmen

Berlin () – Einem Antrag zur Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens würden im mindestens 124 Abgeordnete zustimmen. Das hat eine Abfrage der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Samstagausgabe) bei allen Bundestagsabgeordneten, die nicht der AfD-Fraktion angehören, ergeben.

13 weitere Abgeordnete zeigten sich unter gewissen Bedingungen offen für ein Verbotsverfahren, etwa, wenn sich der Bundestag hierzu in einer Arbeitsgruppe mit den Ländern abstimmen würde. Von 479 Abgeordneten haben sich 176 zu dem Thema geäußert.

Um ein Verfahren zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD vor dem über den Bundestag einzuleiten, bräuchte es eine einfache Mehrheit. Bei voller Anwesenheit wären das 316 Stimmen.

Ob diese Mehrheit zu erreichen ist, hängt wie schon in der vergangenen Legislaturperiode vor allem an der Haltung der Unionsfraktion. In den Fraktionen von SPD, Grünen und Linken sprach sich eine deutliche Mehrheit derjenigen Abgeordneten, die sich zu dem Thema äußern wollten, für einen Verbotsantrag aus. In der CDU/CSU-Fraktion war hingegen wenig Zustimmung zu vernehmen: Von 208 Abgeordneten kündigten drei an, die Einleitung eines Verbotsverfahrens zu unterstützen. Die meisten Abgeordneten wollten keine Tendenz mitteilen.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Steffen Bilger (CDU), sagte, er strebe in dieser Frage eine gemeinsame Haltung der Fraktion an. „Die Wähler sollen wissen, woran sie sind, wenn sie CDU/CSU wählen“, sagte er der FAZ. „Die überaus große Mehrheit der Unionsfraktion ist sicherlich weiterhin gegen ein Verbotsverfahren.“ Eine Abfrage habe es in der laufenden Legislaturperiode allerdings noch nicht gegeben. Er sehe keinen Anlass dafür, den Abgeordneten die Abstimmung als „Gewissensentscheidung“ freizugeben.

Bilger schloss nicht aus, dass sich die ablehnende Haltung zu einem Verbotsverfahren noch ändern könnte. Die Bewertung des Verfassungsschutzes, der die AfD kürzlich als gesichert rechtsextremistisch eingestuft hat, nehme er zur Kenntnis. „Wir erleben, dass die AfD immer extremer wird“, sagte Bilger. „Ich würde nicht für alle Zeiten ausschließen, dass wir zu einer anderen Haltung kommen.“

Nach Artikel 21 des Grundgesetzes sind Parteien, die „nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“, verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. In einem Bundesgesetz ist geregelt, dass der Verbotsantrag dazu von Bundestag, Bundesrat oder gestellt werden kann.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Werbematerial für AfD-Verbotsverfahren (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Institutionen, Organisationen oder Verbände kommen im Artikel vor?

AfD, Bundestag, Frankfurter Allgemeinen Zeitung, Bundesverfassungsgericht, SPD, Grünen, Linken, CDU, CSU, Verfassungsschutz, Bundesrat, Bundesregierung

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Mindestens 124 Bundestagsabgeordnete außerhalb der AfD unterstützen einen Antrag für ein Verbotsverfahren gegen die AfD, während die Zustimmung in der Unionsfraktion gering ist und eine Mehrheit von 316 Stimmen erforderlich wäre, um ein Verfahren einzuleiten.

Was war der Anlass oder Auslöser für das berichtete Ereignis?

Der Auslöser für die Diskussion um ein AfD-Verbotsverfahren ist die Einstufung der Partei durch den Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch. Diese Einschätzung hat die Debatte über die Verfassungswidrigkeit der AfD neu entfacht, insbesondere unter den Abgeordneten von SPD, Grünen und Linken, während die Unionsfraktion weiterhin größtenteils gegen ein Verbot ist.

Wie wurde auf das Ereignis durch Politik oder Öffentlichkeit reagiert?

Im Artikel wird berichtet, dass im Bundestag eine deutliche Mehrheit von Abgeordneten, insbesondere aus SPD, Grünen und Linken, einem Antrag zur Einleitung eines Verfahrens zur Verfassungswidrigkeit der AfD zustimmen würde. Die Union zeigt sich hingegen überwiegend ablehnend, wobei einige Führungspersönlichkeiten die Möglichkeit einer zukünftigen Änderung ihrer Haltung nicht ausschließen.

Welche Folgen oder Konsequenzen werden im Beitrag thematisiert?

Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: Unterstützung von mindestens 124 Abgeordneten für einen AfD-Verbotsantrag, 13 Abgeordnete offen für ein Verbotsverfahren unter bestimmten Bedingungen, Notwendigkeit einer einfachen Mehrheit im Bundestag (316 Stimmen) zur Einleitung eines Verfahrens, Haltung der Unionsfraktion entscheidend für Erreichung der Mehrheit, deutliche Mehrheit in SPD, Grünen und Linken für Verbotsantrag, geringe Zustimmung in CDU/CSU, unklare Tendenz in der Unionsfraktion, mögliche Änderung der ablehnenden Haltung der Unionsfraktion, Bewertung des Verfassungsschutzes als risikoerhöhend, Entscheidung über Verfassungswidrigkeit liegt beim Bundesverfassungsgericht.

Liegt zu dem Thema bereits eine Reaktion oder Stellungnahme vor?

Im Artikel wird eine Stellungnahme von Steffen Bilger, dem Parlamentarischen Geschäftsführer der Unionsfraktion (CDU), zitiert. Er betont, dass die große Mehrheit seiner Fraktion gegen ein Verbotsverfahren sei, sieht jedoch die Möglichkeit, dass sich die Haltung ändern könnte, da die AfD immer extremer werde.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur