
Berlin () – Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) will die Entscheidung über die Zurückweisung von Asylbewerbern an deutschen Grenzen dem Europäischen Gerichtshof überlassen und trotz des Urteils des Berliner Verwaltungsgerichts an seinem Kurs festhalten.
Letzteres habe „angemerkt, dass unsere Begründung für die Anwendung von Artikel 72 – einer Ausnahmeregel im Europäischen Recht – nicht ausreichend ist“, sagte der CSU-Politiker den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben). „Wir werden eine ausreichende Begründung liefern, aber darüber sollte der Europäische Gerichtshof entscheiden.“
Dobrindt bekräftigte, dass er sich von der Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts nicht beirren lassen will. „Wir halten an unserem Kurs und den verstärkten Grenzkontrollen fest.“
Er sei „der Überzeugung, dass wir uns mit unseren Maßnahmen innerhalb des europäischen Rechts bewegen“, so Dobrindt. „Wir müssen die Migrationswende auch deswegen herbeiführen, um zu vermeiden, dass politische Kräfte wie die AfD in die Lage kommen, radikale Lösungen umzusetzen.“
Auf die Frage, worin die Notlage bestehe, antwortete Dobrindt, es gehe „darum, dass Deutschland in so vielen wichtigen Lebensbereichen überfordert ist“. Städte, Gemeinden und Landkreise seien am Limit. „Der Wohnungsmarkt, Kindergärten und Schulen, unser Gesundheitssystem – die Überforderung ist an vielen Stellen sehr konkret. Wir stehen an einem gesellschaftlichen Kipppunkt“, sagte er. Daraus entstehe eine Notwendigkeit zum Schutz der öffentlichen Ordnung. „Ich halte die Anwendung von Artikel 72 für begründet.“
Scharf kritisierte Dobrindt die Drohungen gegen die Berliner Verwaltungsrichter. Kritik an Gerichtsentscheidungen sei in einem Rechtsstaat durchaus möglich. „Absolut nicht akzeptabel ist aber, wenn Gewaltandrohungen und Einschüchterungsversuche gegenüber Richtern stattfindet“, so der Minister. „Das kann ich nur verurteilen.“
Das Berliner Verwaltungsgericht hatte sich in seinem Urteil bereits auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs bezogen, in dem dieser genauer definiert, wie die in Artikel 72 AEUV genannte „Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung“ und der „Schutz der inneren Sicherheit“ auszulegen sind. Der Begriff „öffentliche Ordnung“ setze voraus, dass eine „erhebliche Gefahr“ vorliegt, die ein „Grundinteresse der Gesellschaft berührt“. Die öffentliche Sicherheit könne durch „die Beeinträchtigung des Funktionierens der Einrichtungen des Staates und seiner wichtigen öffentlichen Dienste sowie das Überleben der Bevölkerung ebenso wie die Gefahr einer erheblichen Störung der auswärtigen Beziehungen oder des friedlichen Zusammenlebens der Völker oder eine Beeinträchtigung der militärischen Interessen“ berührt werden.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Alexander Dobrindt am 03.06.2025 |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Personen werden im Beitrag namentlich erwähnt?
Welche Institutionen, Organisationen oder Verbände kommen im Artikel vor?
CSU, Europäischer Gerichtshof, Berliner Verwaltungsgericht, Funke-Mediengruppe, AfD
Zu welchem Zeitpunkt hat das beschriebene Ereignis stattgefunden?
Das Datum des beschriebene Ereignisses ist der 03.06.2025.
An welchem Ort oder in welcher Region spielt das Geschehen?
Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin.
Wie lässt sich der Inhalt des Artikels in einem Satz zusammenfassen?
Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) möchte die Entscheidung über die Zurückweisung von Asylbewerbern an den Europäischen Gerichtshof übergeben und hält trotz eines Urteils des Berliner Verwaltungsgerichts an seiner Strategie der verstärkten Grenzkontrollen fest, um auf die Überforderung Deutschlands in wichtigen Lebensbereichen zu reagieren und extremistischen politischen Kräften entgegenzuwirken.
Was war der Anlass oder Auslöser für das berichtete Ereignis?
Der Hintergrund für das beschriebene Ereignis ist die Entscheidung von Innenminister Alexander Dobrindt, die Zurückweisung von Asylbewerbern an deutschen Grenzen in die Hände des Europäischen Gerichtshofs zu legen. Dies geschieht im Kontext einer wahrgenommenen Überforderung Deutschlands in wichtigen Lebensbereichen, was eine striktere Migrationspolitik erforderlich macht. Dobrindt sieht die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und zur Vermeidung radikaler politischer Lösungen, während er gleichzeitig rechtliche Herausforderungen und Kritik an den Gerichtsurteilen anspricht.
Wie wurde auf das Ereignis durch Politik oder Öffentlichkeit reagiert?
Im Artikel wird die Position von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) zur Asylbewerber-Zurückweisung an den Grenzen beschrieben, die er trotz eines Urteils des Berliner Verwaltungsgerichts beibehalten möchte, indem er die Entscheidung dem Europäischen Gerichtshof überlässt. Zudem kritisiert er Drohungen gegen Richter als inakzeptabel und hebt die Überlastung öffentlicher Dienste in Deutschland als Begründung für seine Maßnahmen hervor.
Welche Folgen oder Konsequenzen werden im Beitrag thematisiert?
Die im Artikel erwähnten Folgen oder Konsequenzen sind:
Überforderung Deutschlands in wichtigen Lebensbereichen, Notwendigkeit zum Schutz der öffentlichen Ordnung, gesellschaftlicher Kipppunkt, kritische Stellungnahme zu Drohungen gegen Berliner Verwaltungsrichter, mögliche Radikalisierung politischer Kräfte wie der AfD, etliche Bereiche wie Wohnungsmarkt, Kindergärten, Schulen und Gesundheitssystem betroffen.
Liegt zu dem Thema bereits eine Reaktion oder Stellungnahme vor?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Innenminister Alexander Dobrindt zitiert. Er betont, dass er an der Entscheidung über die Zurückweisung von Asylbewerbern an den Grenzen festhalten will und darauf vertraut, eine ausreichende Begründung für die Anwendung von Artikel 72 im Europäischen Recht zu liefern, wobei er auch kritisiert, dass Drohungen gegen Richter in einem Rechtsstaat inakzeptabel seien.
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