
Leipzig () – Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Dienstag die Verhandlung im Hauptsacheverfahren um das Verbot des Compact-Magazins begonnen. Dabei soll geklärt werden, ob die Verbotsentscheidung des Bundesinnenministeriums auf Grundlage des Vereinsgesetzes rechtens war.
Zu Beginn der Verhandlung applaudierte eine Gruppe von Anhängern, als Compact-Chef Jürgen Elsässer den Gerichtssaal betrat. Elsässers Rechtsanwalt Ulrich Vosgerau, bekannt auch schon als Rechtsbeistand von Björn Höcke und für seine Teilnahme am Treffen von Rechten in Potsdam im Jahr 2023, versuchte zu Beginn, die Befangenheit des Gerichts feststellen zu lassen. Er wolle klären lassen, ob ein Innenminister überhaupt ein „reguläres Medienerzeugnis“ verbieten dürfe und fürchte, dass diese Frage am Ende ungeklärt bleibe, auch wenn das Totalverbot scheitere.
Wann das Gericht in der Sache entscheidet, ist unklar. Für Mittwoch und Donnerstag wurden vorsorglich zwei weitere mögliche Verhandlungstage angesetzt.
Die damalige Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das Verbot von Compact im Juli 2024 angeordnet und dies unter anderem damit begründet, dass es sich bei dem Magazin um ein „Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ handele. Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Sofortvollzug des Verbots im August 2024 allerdings teilweise ausgesetzt. Demnach hatten die Leipziger Richter zwar keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Anwendbarkeit des Vereinsgesetzes, aber im konkreten Fall schätzten sie die Erfolgsaussichten als offen ein.
Das Bundesverwaltungsgericht ist in dem Verfahren um das Verbot der Compact-Magazin GmbH sowie der Conspect Film GmbH erst- und letztinstanzlich zuständig. Mit dem Verbot war das Vereinsvermögen beschlagnahmt und eingezogen sowie die Bildung von Ersatzorganisationen untersagt worden. Mit ihrer Klage machten die betroffenen Unternehmen und mehrere Einzelpersonen vor allem geltend, dass das Verbot eines Presse- und Medienunternehmens nicht auf der Grundlage des Vereinsgesetzes erfolgen dürfe. Die Voraussetzungen für ein Vereinsverbot liegen ihrer Ansicht nach nicht vor und das Verbot sei unverhältnismäßig.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Gerichtsverhandlung über Compact-Verbot am 10.06.2025 |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Personen werden im Beitrag namentlich erwähnt?
Jürgen Elsässer, Ulrich Vosgerau, Björn Höcke, Nancy Faeser
Welche Institutionen, Organisationen oder Verbände kommen im Artikel vor?
Bundesverwaltungsgericht, Compact-Magazin, Bundesinnenministerium, Nancy Faeser, SPD, Conspect Film GmbH, Björn Höcke.
Zu welchem Zeitpunkt hat das beschriebene Ereignis stattgefunden?
Das Datum des beschriebenen Ereignisses ist der 10.06.2025.
An welchem Ort oder in welcher Region spielt das Geschehen?
Leipzig
Wie lässt sich der Inhalt des Artikels in einem Satz zusammenfassen?
Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig begann die Verhandlung über das Verbot des Compact-Magazins, das von der damaligen Innenministerin Nancy Faeser aufgrund des Verdachts auf rechtsextremistische Verbindungen angeordnet wurde, wobei die Klage der betroffenen Unternehmen anfechtet, dass ein solches Verbot nicht auf Grundlage des Vereinsgesetzes erfolgen dürfe.
Was war der Anlass oder Auslöser für das berichtete Ereignis?
Der Hintergrund für das beschriebene Ereignis ist das Verbot des Compact-Magazins, das von der damaligen Innenministerin Nancy Faeser im Juli 2024 angeordnet wurde, da das Magazin als "Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene" betrachtet wurde. Die betroffenen Unternehmen und Einzelpersonen argumentieren, dass ein Verbot eines Presse- und Medienunternehmens nicht auf der Grundlage des Vereinsgesetzes gerechtfertigt sei und fordern eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung.
Wie wurde auf das Ereignis durch Politik oder Öffentlichkeit reagiert?
Im Artikel wird beschrieben, dass die Politik, vertreten durch die damalige Innenministerin Nancy Faeser, das Verbot des Compact-Magazins als notwendig ansah, da es als "Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene" bewertet wurde. Die Medienberichterstattung und die öffentliche Reaktion waren offenbar gespalten, während im Gerichtssaal Anhänger des Magazins applaudierten und die rechtlichen Grundlagen des Verbots hinterfragt wurden.
Welche Folgen oder Konsequenzen werden im Beitrag thematisiert?
Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind:
- Beschlagnahmung und Einziehung des Vereinsvermögens,
- Untersagung der Bildung von Ersatzorganisationen,
- Klage der betroffenen Unternehmen und Einzelpersonen,
- Argumentation, dass das Verbot nicht auf Grundlage des Vereinsgesetzes erfolgen dürfe,
- Einschätzung der Erfolgsaussichten als offen.
Liegt zu dem Thema bereits eine Reaktion oder Stellungnahme vor?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert. Die ehemalige Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das Verbot von Compact mit der Begründung angeordnet, dass das Magazin ein "Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene" sei.
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