
Berlin () – Der Düsseldorfer Ökonom Jens Südekum hat einer kompletten Streichung des Bürgergelds für Arbeitsverweigerer eine Absage erteilt. „Das Bundesverfassungsgericht hat bei Leistungskürzungen im Bürgergeld enge Grenzen gezogen“, sagte Südekum der „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe).
Außerdem sei die Zahl der Totalverweigerer überschaubar. „Finanziell würde die Umsetzung von Linnemanns Vorschlag deshalb wenig bringen“, sagte der ökonomische Berater von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD).
CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hatte gefordert, die Leistung für hartnäckige Arbeitsverweigerer dauerhaft komplett zu streichen. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2019 in einem Urteil unter Verweis auf die Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip erklärt, dass Sanktionen von 60 oder 100 Prozent des Arbeitslosengelds II unverhältnismäßig seien. Zeitlich begrenzte Sanktionen von bis zu 30 Prozent wurden hingegen weiterhin erlaubt.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Werbung für das Bürgergeld (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Personen werden im Beitrag namentlich erwähnt?
Jens Südekum, Lars Klingbeil, Carsten Linnemann
Welche Institutionen, Organisationen oder Verbände kommen im Artikel vor?
Jens Südekum, Bundesverfassungsgericht, Rheinische Post, Lars Klingbeil, SPD, CDU, Carsten Linnemann.
Zu welchem Zeitpunkt hat das beschriebene Ereignis stattgefunden?
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An welchem Ort oder in welcher Region spielt das Geschehen?
Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin, Düsseldorf.
Wie lässt sich der Inhalt des Artikels in einem Satz zusammenfassen?
Der Ökonom Jens Südekum hat die Forderung nach einer vollständigen Streichung des Bürgergelds für Arbeitsverweigerer abgelehnt, da das Bundesverfassungsgericht strenge Grenzen für Leistungskürzungen gesetzt hat und die Zahl der Totalverweigerer gering ist.
Was war der Anlass oder Auslöser für das berichtete Ereignis?
Der Hintergrund der Diskussion über das Bürgergeld ist die Forderung von CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann, die Leistungen für hartnäckige Arbeitsverweigerer komplett zu streichen. Dies steht im Widerspruch zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2019, das enge Grenzen für Leistungskürzungen aufgrund der Menschenwürde und des Sozialstaatsprinzips setzt. Ökonom Jens Südekum argumentiert, dass solche Maßnahmen finanziell wenig bringen würden, da die Zahl der Totalverweigerer gering sei.
Wie wurde auf das Ereignis durch Politik oder Öffentlichkeit reagiert?
Im Artikel wird erläutert, dass der Ökonom Jens Südekum der Forderung von CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann, das Bürgergeld für Arbeitsverweigerer komplett zu streichen, eine Absage erteilt hat. Er betont, dass das Bundesverfassungsgericht strenge Vorgaben für Leistungskürzungen gesetzt hat und die Zahl der Totalverweigerer gering ist, weshalb eine vollständige Streichung finanziell wenig bringen würde.
Welche Folgen oder Konsequenzen werden im Beitrag thematisiert?
Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: enge Grenzen für Leistungskürzungen, wenig finanzielle Ersparnis durch Streichung des Bürgergelds, Verbot von unverhältnismäßigen Sanktionen von 60 oder 100 Prozent, erlaubte zeitlich begrenzte Sanktionen von bis zu 30 Prozent.
Liegt zu dem Thema bereits eine Reaktion oder Stellungnahme vor?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Jens Südekum zitiert. Er erteilt der Streichung des Bürgergelds für Arbeitsverweigerer eine Absage und betont, dass das Bundesverfassungsgericht strenge Grenzen für Leistungskürzungen gesetzt hat, während die Zahl der Totalverweigerer überschaubar sei.
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