
Berlin () – Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat sich für die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens ausgesprochen.
„Meine Überzeugung ist: Wir müssen den Weg der Prüfung eines Verbotsverfahrens jetzt gehen. Sollten die Voraussetzungen vorliegen, dann sollten wir dieses Instrument auch nutzen“, sagte Hubig den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Sonntagsausgaben). „Nach dem Gutachten des Verfassungsschutzes können wir nicht einfach weitermachen, als wäre nichts gewesen.“
Die SPD-Politikerin hob hervor, dass ein Parteiverbot „das schärfste Schwert der wehrhaften Demokratie im Umgang mit ihren organisierten Feinden“ sei. Es sei deshalb „gut und richtig, dass es dafür hohe Hürden gibt. Und deshalb braucht es jetzt eine sorgfältige Prüfung“.
Das Verbotsverfahren gegen die NPD scheiterte 2017 daran, dass die Partei aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts zu unbedeutend war. „Daran würde ein Verbotsverfahren gegen die AfD gegenwärtig nicht scheitern“, sagte Hubig. Zugleich hob die Justizministerin hervor: „Das Verbotsverfahren darf aber kein Ersatz sein für eine politische Bekämpfung der AfD. Die Wählerinnen und Wähler der AfD sind nicht alle Rechtsextremisten oder Verfassungsfeinde.“ Diese Menschen müsse die Politik „zurückgewinnen und zeigen, dass der Staat gut funktioniert und sich um ihre Anliegen kümmert“, sagte Hubig den Funke-Zeitungen.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD im Mai als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Nach einer Klage der Partei sagte der Nachrichtendienst jedoch zu, eine entsprechende Beobachtung der AfD bis zu einer Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts auszusetzen. Die Union bleibt skeptisch. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte zuletzt gesagt, ein Verbotsverfahren leite Wasser auf die Mühlen der AfD. Er rate dazu, sie „aus der Mitte heraus wegzuregieren“.
Bist du ein guter Leser? 👍
Welcher Begriff kam im Artikel vor?
Bist du ein guter Leser? 👍
Welcher Begriff kam im Artikel vor?
Bist du ein guter Leser? 👍
Welcher Begriff kam im Artikel vor?
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Protest gegen die AfD (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Personen werden im Beitrag namentlich erwähnt?
Stefanie Hubig, Alexander Dobrindt
Welche Institutionen, Organisationen oder Verbände kommen im Artikel vor?
SPD, Funke-Mediengruppe, NPD, Bundesverfassungsgericht, AfD, Bundesamt für Verfassungsschutz, CSU
Zu welchem Zeitpunkt hat das beschriebene Ereignis stattgefunden?
Nicht erwähnt
An welchem Ort oder in welcher Region spielt das Geschehen?
Berlin
Wie lässt sich der Inhalt des Artikels in einem Satz zusammenfassen?
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) fordert die Prüfung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD, da der Verfassungsschutz sie als rechtsextremistisch einstuft, betont jedoch, dass dies kein Ersatz für eine politische Auseinandersetzung sein darf.
Was war der Anlass oder Auslöser für das berichtete Ereignis?
Der Auslöser für die Diskussion um ein AfD-Verbot ist die Einstufung der Partei durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch. Justizministerin Stefanie Hubig betont die Notwendigkeit, ein Verbotsverfahren sorgfältig zu prüfen und hebt hervor, dass dies ein Mittel zur Verteidigung der Demokratie ist. Gleichzeitig warnt sie davor, dass ein Verbot nicht die politische Auseinandersetzung mit der Wählerschaft ersetzen sollte.
Wie wurde auf das Ereignis durch Politik oder Öffentlichkeit reagiert?
Im Artikel wird beschrieben, dass Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) ein AfD-Verbotsverfahren fordert und glaubt, dass die rechtlichen Voraussetzungen jetzt gegeben sind. Während die Union skeptisch bleibt und ein Verbotsverfahren als kontraproduktiv ansieht, betont Hubig, dass auch die Wähler der AfD politisch zurückgewonnen werden müssen.
Welche Folgen oder Konsequenzen werden im Beitrag thematisiert?
Die im Artikel erwähnten Folgen oder Konsequenzen sind: Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens, Nutzung des Instruments eines Verbots, sorgfältige Prüfung, keine politische Bekämpfung der AfD durch ein Verbotsverfahren, Notwendigkeit der Rückgewinnung von Wählerinnen und Wählern, Aussetzen der Beobachtung durch den Verfassungsschutz bis zur Gerichtsentscheidung.
Liegt zu dem Thema bereits eine Reaktion oder Stellungnahme vor?
Ja, im Artikel wird die Stellungnahme von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zitiert. Sie spricht sich für die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens aus und betont, dass ein solches Verfahren das "schärfste Schwert der wehrhaften Demokratie" sei, wobei sie auch darauf hinweist, dass es wichtig ist, Wählerinnen und Wähler der AfD zurückzugewinnen.
- Grüne halten sich Klage gegen Bundeshaushalt offen - 14. Februar 2026
- Deutsche Botschaft im Iran stoppt Visavergabe - 14. Februar 2026
- Städtetag warnt vor Ausfall von Integrationskursen - 14. Februar 2026
