Berlins Justizsenatorin attestiert AfD-Verbotsdebatte "Kurzschluss"

Berlins Justizsenatorin attestiert AfD-Verbotsdebatte "Kurzschluss"

Berlin () – Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) hat der Debatte um ein der AfD einen „Kurzschluss“ attestiert.

Zugleich warnte sie, es sei verfrüht, jetzt über ein Verbot der Partei zu diskutieren. „Bei der Debatte über ein AfD-Verbot wird sehr oft die juristische mit der politischen Seite vermischt. Das ist aus meiner Sicht ein problematischer Kurzschluss“, sagte Badenberg dem Tagesspiegel.

Zunächst müsse man sich „sachlich und nüchtern“ mit den juristischen Anforderungen auseinandersetzen, bevor man zu der Frage komme, ob es politisch angezeigt sei, eine Partei, die seit Jahren immer mehr an Zuspruch gewinnt, zu verbieten. „Diese Frage stellt sich aus meiner Sicht erst und nur dann, wenn die juristischen Voraussetzungen für ein Verbot vorliegen. Alles andere wäre unverantwortlich“, sagte Badenberg.

Badenberg war bis zu ihrem Amtsantritt als Justizsenatorin 2023 Vize-Präsidentin des Bundesamtes für Verfassungsschutz und wirkte mit an der Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall. Im Mai hatte das Amt die Partei hochgestuft – zu gesichert extremistisch. Wegen einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln liegt das Verfahren aber nun auf Eis.

„Aktuell befinden wir uns in einem Stadium, in dem nicht einmal die Höherstufung zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung gerichtlich bestätigt ist“, sagte Badenberg. Beim Verfassungsschutz gebe es ein dreistufiges System: Prüffall, Verdachtsfall, gesicherter Extremismus. „Um ein Verbotsverfahren gegen eine Partei einzuleiten, muss darüber hinaus deren Verfassungsfeindlichkeit festgestellt werden. Aus juristischer Perspektive befinden wir uns momentan aufgrund der Stillhaltezusage des Verfassungsschutzes aber erst auf der zweiten Stufe“, sagte die Juristin. „Für ein Verbotsverfahren muss aber über den gesicherten Extremismus hinaus die Verfassungsfeindlichkeit der Partei gegeben sein. Daher ist es aktuell verfrüht, jetzt über die vierte Stufe zu diskutieren.“ Daher müsse zunächst die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln über die Höherstufung der AfD als gesichert rechtsextrem abgewartet werden.

Für eine Verfassungsfeindlichkeit müsse der AfD in Gänze nachgewiesen werden, dass sie bereit ist, die freiheitlich-demokratische Grundordnung massiv zu beeinträchtigen oder gar zu beseitigen. „Und dafür reichen einzelne relevante Äußerungen nicht aus“, sagte Badenberg. „Ausschlaggebend sind nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor allem offizielle Stellungnahmen, etwa das Parteiprogramm oder Parteitagsbeschlüsse. Und wenn Sie sich diese anschauen, gibt es wenige Anhaltspunkte. Die AfD hat in den letzten Jahren dazugelernt.“

Badenberg ist jedoch nicht grundsätzlich gegen ein Verbot. „Ich will klar sagen: Wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, muss über ein Verbot ernsthaft nachgedacht werden“, sagte sie. „Warum sollte man denn auf ein Instrument zum des Staates verzichten?“ Dabei müsse aber eine hohe Wahrscheinlichkeit auf Erfolg bestehen. „Denn scheitert ein Verbotsverfahren in Karlsruhe, bekäme die AfD vom höchsten Gericht, dem Bundesverfassungsgericht, quasi eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt und könnte so ihre Opferrolle verstetigen.“ Das halte sie nicht nur für kontraproduktiv, sondern auch für gefährlich.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Protest gegen die AfD (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Institutionen, Organisationen oder Verbände kommen im Artikel vor?

Badenberg (CDU), AfD, Tagesspiegel, Bundesamt für Verfassungsschutz, Verwaltungsgericht Köln, Bundesverfassungsgericht.

Zu welchem Zeitpunkt hat das beschriebene Ereignis stattgefunden?

Nicht erwähnt.

An welchem Ort oder in welcher Region spielt das Geschehen?

Berlin

Wie lässt sich der Inhalt des Artikels in einem Satz zusammenfassen?

Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg hält eine Diskussion über ein Verbot der AfD für verfrüht, da die juristischen Voraussetzungen zur Feststellung der Verfassungsfeindlichkeit der Partei erst abgewartet werden müssen, bevor ernsthaft über ein Verbot nachgedacht werden kann.

Was war der Anlass oder Auslöser für das berichtete Ereignis?

Der Hintergrund für die Diskussion um ein Verbot der AfD ist die Einstufung der Partei als gesichert rechtsextremistisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg warnt jedoch davor, die juristischen und politischen Aspekte zu vermischen und betont, dass ohne klare juristische Grundlagen ein Verbot verfrüht wäre. Sie verweist auf die Notwendigkeit, die Verfassungsfeindlichkeit der Partei nachzuweisen, bevor über ein Verbot nachgedacht werden kann.

Wie wurde auf das Ereignis durch Politik oder Öffentlichkeit reagiert?

Im Artikel wird beschrieben, dass Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg die Diskussion über ein Verbot der AfD als verfrüht bezeichnet und darauf hinweist, dass juristische Aspekte vor politischen Überlegungen stehen sollten. Sie warnt, dass ein gescheitertes Verbotsverfahren der Partei eine Art von Bestätigung durch das Bundesverfassungsgericht geben könnte, was als gefährlich betrachtet wird.

Welche Folgen oder Konsequenzen werden im Beitrag thematisiert?

Die im Artikel erwähnten Folgen oder Konsequenzen sind:

verfrühte Diskussion über ein Verbot der AfD, problematischer Kurzschluss zwischen juristischen und politischen Aspekten, Notwendigkeit, juristische Anforderungen sachlich zu prüfen, Abwarten der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, Nachweis der Verfassungsfeindlichkeit der AfD erforderlich, Gefahr eines gescheiterten Verbotsverfahrens mit Unbedenklichkeitsbescheinigung durch das Bundesverfassungsgericht, Verstärkung der Opferrolle der AfD, als kontraproduktiv und gefährlich angesehen.

Liegt zu dem Thema bereits eine Reaktion oder Stellungnahme vor?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) zitiert. Sie bezeichnet die Debatte um ein Verbot der AfD als "problematischen Kurzschluss" und betont, dass es verfrüht sei, über ein Verbot zu diskutieren, solange die juristischen Voraussetzungen nicht eindeutig gegeben sind. Badenberg warnt davor, die politischen und juristischen Aspekte zu vermischen.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur