Warken plant Verschärfungen bei Abgabe von Medizinalcannabis

Warken plant Verschärfungen bei Abgabe von Medizinalcannabis

Berlin () – Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will laut dem „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes“ massive Verschärfungen bei der Abgabe von medizinischem Cannabis durchsetzen. Das berichtet die Mediengruppe Bayern.

Demnach soll die Verschreibung nur noch bei direktem Arztkontakt in der Praxis oder bei einem Hausbesuch erfolgen können. In den bestehenden Gesetzestext soll folgender Passus aufgenommen werden: „Die Verschreibung von den in § 2 Nummer 1 genannten Blüten darf nur nach einem persönlichen Kontakt zwischen einer Ärztin oder einem Arzt und der Patientin oder dem Patienten in der Arztpraxis oder im Hausbesuch erfolgen.“

Auch Folgeverschreibungen bedürfen eines direkten Kontaktes: „Für Folgeverschreibungen muss innerhalb der letzten vier Quartale unter Einschluss des aktuellen Quartals ein persönlicher Kontakt zwischen einer Ärztin oder einem Arzt und der Patientin oder dem Patienten in derselben Arztpraxis oder im Hausbesuch stattgefunden haben.“

Bisher erfolgt die Abgabe auch nach Videosprechstunden, oftmals befinden sich die Ärzte gar nicht in Deutschland, es werden Privatrezepte ausgestellt. „Seit Inkrafttreten des CanG (Cannabisgesetzes) ist zu beobachten, dass die Importe von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken über das zu erwartende Maß hinaus ansteigen“, heißt es im Entwurf.

Laut dem Bundesinstitut für und Medizinprodukte (BfArM) hat sich der vom ersten Halbjahr 2024 zum zweiten Halbjahr 2024 um 170 gesteigert. Im gleichen Zeitraum sind die Verordnungen zulasten der GKV aber nur um neun Prozent gestiegen. „Diese Inkongruenz legt nahe, dass die steigenden Importzahlen insbesondere der Belieferung einer zunehmenden Anzahl an Privatrezepten von Selbstzahlern außerhalb der GKV-Versorgung dienen.“

Auch die Abgabe wird streng reguliert. Sie soll nur noch über die Apotheken erfolgen können: „Für die in § 2 Nummer 1 genannten Blüten ist ein Inverkehrbringen im Wege des Versandes nach § 43 Absatz 1 Satz 1 des Arzneimittelgesetzes nicht zulässig.“

Als Begründung wird auf die Suchtgefahr von Cannabis hingewiesen: „Hierbei muss berücksichtigt werden, dass es sich bei Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken um ein Arzneimittel mit Suchtrisiko und weiteren gesundheitlichen Risiken, insbesondere Auswirkungen auf die Gehirnentwicklung bei jungen Menschen handelt, und dass dieses Arzneimittel ohne arzneimittelrechtliche Zulassung verkehrsfähig ist und somit ausschließlich in der Non-Label-Anwendung ohne eine im Rahmen einer Zulassung überprüfte wissenschaftliche Evidenz aus klinischen Studien an Patientinnen und Patienten verschrieben wird.“ Diese „Sonderstellung“ von Cannabis mache „besondere Maßnahmen zur Gewährleistung einer sicheren Arzneimittelversorgung und damit zugleich der Patientensicherheit erforderlich“.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Institutionen, Organisationen oder Verbände kommen im Artikel vor?

Bundesgesundheitsministerium, Nina Warken, CDU, Mediengruppe Bayern, Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), GKV, Arzneimittelgesetz.

Zu welchem Zeitpunkt hat das beschriebene Ereignis stattgefunden?

Nicht erwähnt

An welchem Ort oder in welcher Region spielt das Geschehen?

Berlin

Wie lässt sich der Inhalt des Artikels in einem Satz zusammenfassen?

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken plant laut einem Gesetzesentwurf massive Verschärfungen bei der Abgabe von medizinischem Cannabis, einschließlich der Anforderung eines direkten Arztkontakts für Verschreibungen und einem Verbot des Versands, um die Patientensicherheit angesichts der Suchtgefahr und der steigenden Importe von Privatrezepten zu gewährleisten.

Was war der Anlass oder Auslöser für das berichtete Ereignis?

Der Hintergrund für die geplanten Änderungen im Medizinal-Cannabisgesetz sind steigende Importzahlen von Cannabisblüten für medizinische Zwecke und die Beobachtung, dass die Verschreibungen zunehmend über private Rezepte und Videosprechstunden verteilt werden, oft von Ärzten, die nicht in Deutschland ansässig sind. Dies wirft Bedenken hinsichtlich der Patientensicherheit und der Suchtgefahr auf. Die Änderungen sollen daher die Abgabe und Verschreibung von medizinischem Cannabis strenger regulieren.

Wie wurde auf das Ereignis durch Politik oder Öffentlichkeit reagiert?

Im Artikel wird berichtet, dass die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant, die Abgabe von medizinischem Cannabis erheblich zu verschärfen, was auf Bedenken bezüglich der steigenden Importzahlen und der Sicherheit hinweist. Die Regelungen sollen den persönlichen Kontakt zwischen Ärzten und Patienten für Verschreibungen und Folgeverschreibungen vorschreiben, während die Abgabe nur noch über Apotheken erfolgen dürfe.

Welche Folgen oder Konsequenzen werden im Beitrag thematisiert?

Die im Artikel genannten Folgen oder Konsequenzen sind:

massive Verschärfungen bei der Abgabe von medizinischem Cannabis, Verschreibung nur noch bei direktem Arztkontakt, persönliche Kontakte für Folgeverschreibungen notwendig, Einschränkungen bei Videosprechstunden, Anstieg der Importe von Cannabisblüten, Inkongruenz zwischen Importsteigerungen und Verordnungen, Abgabe nur noch über Apotheken, Verbot des Versands, Berücksichtigung der Suchtgefahr, besondere Maßnahmen zur Gewährleistung der Patientensicherheit.

Liegt zu dem Thema bereits eine Reaktion oder Stellungnahme vor?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme der Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zitiert. Sie kündigt massive Verschärfungen bei der Abgabe von medizinischem Cannabis an, indem die Verschreibung nur noch nach direktem Arztkontakt in der Praxis oder bei einem Hausbesuch erfolgen soll.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur